Bedeutsame Probleme mit der Deponie Schönberg
25. März 1986
Hinweise zu einigen bedeutsamen Problemen im Zusammenhang mit der Deponie Schönberg, [Kreis] Grevesmühlen, [Bezirk] Rostock [K 1/162]
Auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorschlages des Ministeriums für Außenhandel, Bereich Kommerzielle Koordinierung,1 und des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR beschloss das Politbüro des ZK der SED (30. Januar 1979), bei Schönberg, [Kreis] Grevesmühlen, [Bezirk] Rostock, zum Zwecke der Ablagerung von Abfallstoffen aus dem NSW eine Abfalldeponie zu errichten.2
Die Deponie Schönberg befindet sich etwa drei km von der Staatsgrenze zur BRD entfernt und erfasst laut Projekt nach dem Erreichen der vollständigen Ausnutzung eine Fläche von 130 ha. (Teile dieser Fläche werden gegenwärtig noch landwirtschaftlich genutzt. Die Deponie wird bei einem Aufkommen von jährlich 800 000 t bis 1 Mio. t etwa im Jahr 2000 ihre volle Aufnahmefähigkeit erreicht haben.)
Die nächstgelegenen Ortschaften befinden sich etwa drei km (Selmsdorf) bzw. 10 km (Schönberg) von der Deponie entfernt, der Antransport führt zu keinen Belastungen der DDR-Ortschaften.
Die Anlieferung der Abfallstoffe erfolgt ausschließlich über die Grenzübergangsstelle (GÜST) Selmsdorf per Nutzkraftwagen (NKW) – täglich etwa 130 bis 140 Fahrzeuge, in Spitzenzeiten bis zu 200 NKW.
Der Standort der Deponie Schönberg ist aufgrund der natürlichen geologisch-hydrologischen Bedingungen sehr günstig. Der Untergrund besteht aus wenig durchlässigem Geschiebemergel mit einer Mächtigkeit zwischen 45 und 80 Metern. Der Abfluss des Grundwassers aus dem Deponiebereich ist eindeutig nach Süden auf den Vorflutbereich gerichtet. Ein Abfluss in westlicher Richtung ist ausgeschlossen.
Der nach Süden gerichtete Grundwasserabfluss passiert bei seinem Weg zu einem Sammelbecken stark tonigen Geschiebemergel auf einer Länge von ca. 1 500 Metern, wodurch sich ein großer Selbstreinigungseffekt ergibt. Die geologisch-hydrologischen Verhältnisse gewährleisten, dass es zu keinem Eintritt von Schadstoffen in das Grundwasser kommt (kein Wasserdurchlauf infolge geschaffener Verfluter, Grabensysteme), das von der Deponie stammende Grundwasser wird aufgefangen und der Verrieselung zugeführt.
Damit ist auch eine Weiterleitung schadstoffhaltigen Grundwassers auf das Territorium der BRD nicht möglich. Auch für das Territorium der DDR bestehen keinerlei Gefahren.
Auf der Deponie Schönberg werden Hausmüll und industrielle Abfallstoffe mit mittlerem bis hohem Schadstoffgehalt – jedoch keine giftigen Chemie-Abfälle – abgelagert. Die Anforderungen an die auf der Deponie Schönberg abzulagernden Abfallstoffe sind in den vom Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft festgelegten »Bedingungen für die Aufnahme von Abfallstoffen auf der Deponie Schönberg« (Positiv-Negativ-Katalog) enthalten. Diese »Bedingungen …« wurden erstmals im Jahre 1980 erarbeitet und im Jahre 1985 entsprechend dem Kenntnisfortschritt präzisiert.
Die jeweilige Fassung wurde der BRD offiziell übergeben und befindet sich im Besitz des Bundesministeriums des Innern.
Im ersten Teil der »Aufnahmebedingungen« ist festgelegt, welche Abfallstoffe von einer Ablagerung auf der Deponie Schönberg generell ausgeschlossen sind (Negativ-Katalog). Hierzu gehören insgesamt 15 Gruppen von Abfallstoffen. Im zweiten Teil der »Aufnahmebedingungen« sind Grenzwerte für die in den Abfallstoffen enthaltenen Schadstoffe festgelegt. Die Einfuhr und Ablagerung von Abfallstoffen, deren Schadstoffgehalt die Grenzwerte übersteigt, wird generell nicht genehmigt.
Die Abnahme der Abfallstoffe erfolgt auf kommerzieller Basis. Sie wird durch den zuständigen Außenhandelsbetrieb »Intrac Handelsgesellschaft« der DDR und das Hanseatische Baustoffkontor Lübeck (HBK) der BRD abgewickelt. Es bestehen keine staatlichen Vereinbarungen mit der BRD oder anderen Ländern des NSW zur Abnahme dieser Abfallstoffe.
Durch die Verbringung der Abfallstoffe zur Deponie Schönberg werden in der BRD vor allem der Hamburger Raum, Schleswig-Holstein, Hessen, Bremen, das Saargebiet und Nordrhein-Westfalen entsorgt, da dort keine vergleichbaren Deponiemöglichkeiten bestehen und jede andere Lösung für den Abfallerzeuger ökonomisch ungünstiger ist.
Abfallerzeuger, die ihre Abfallstoffe auf der Deponie Schönberg schadlos beseitigen lassen, sind vor allem mittlere und kleinere Industriebetriebe sowie Handwerksbetriebe aus den genannten Gebieten, die entweder selbst oder über Vermittlerfirmen (z. B. Abfallberatungsgesellschaft Hamburg, C. F. Plump Gewässerschutz GmbH Bremen, Westdeutsche Fernentsorgungs-Union GmbH Oberhausen) einen entsprechenden Antrag beim HBK stellten.
Es werden jährlich 800 000 bis 900 000 Tonnen Abfallstoffe abgelagert.
Die Valutaeinnahmen aus dem Abfallstoffgeschäft erhöhten sich von 7,5 Mio. VM (1982) auf 20 Mio. VM (1985). Es ist vorgesehen, ab 1987/88 die Valutaeinnahmen auf 25 Mio. VM/Jahr zu steigern.
Die HBK unterhält auch eine Vielzahl kommerzieller Beziehungen zu entsprechenden Firmen in Italien, der Schweiz, in Österreich, in Frankreich und in den Niederlanden. Im Rahmen des zwischen dem AHB Intrac und dem HBK bestehenden Außenhandelsvertrages werden die Abfallstoffe letztgenannter Länder teilweise auch auf der Deponie Schönberg abgelagert.
Der Anteil der Länder an den auf der Deponie Schönberg zur Ablagerung gelangenden Abfallstoffmengen beträgt bei der BRD ca. 80 %, den Niederlanden ca. 15 % sowie Österreich, Frankreich, der Schweiz und Italien zusammen ca. 5 %.
Jeder zur Ablagerung vorgesehene Abfallstoff wird über das HBK bei der Intrac Handelsgesellschaft beantragt und durch das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR entschieden. Mit dem Antrag zusammen wird eine Abfallstoffprobe übergeben, die durch das »Intercontrol Labor« Wismar auf insgesamt 43 Parameter untersucht wird.
Das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Abfallstoffes an Hand der chemischen Analyse des Abfallstoffes, seiner physikalischen Beschaffenheit, technologischer Faktoren und weiterer Kriterien.
Diese Entscheidung wird in Zusammenarbeit mit der »Kontrollgruppe Deponie Schönberg« vorbereitet, in der Vertreter der zuständigen staatlichen Kontrollorgane des Bezirkes Rostock, Vertreter des Deponiebetriebes, des Außenhandels, des Intercontrol Labors, Technologen und weitere Spezialisten mitarbeiten.
Die Genehmigung zur Ablagerung wird bei Erfordernis mit entsprechenden Auflagen, z. B. über die Anlieferform, Verpackung usw. verbunden. Die Genehmigung des Abfallstoffes durch das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR ist Voraussetzung für den Abschluss kommerzieller Verträge zwischen der »Intrac Handelsgesellschaft« mit den entsprechenden Kunden in der BRD und den anderen NSW-Ländern.
Bei der Anlieferung der Abfallstoffe werden diese durch entsprechend qualifizierte Deponiepersonale visuell beurteilt und in einer Schnellanalyse auf die Einhaltung von fünf wichtigen Parametern (u. a. pH-Wert, Leitfähigkeit, Cyanid-Gehalt) untersucht. Außerdem wird die Übereinstimmung mit dem Antrag und die Einhaltung der erteilten Auflagen kontrolliert. Entspricht der angelieferte Abfallstoff nicht den geforderten Bedingungen, erfolgt jeweils eine Zurückweisung (nur in äußerst geringfügigem Umfang; z. B. 1984 = 14 Fälle, 1985 = 11 Fälle).
Entspricht der Abfallstoff den Bedingungen, wird er auf dem entsprechenden Deponieabschnitt eingewiesen. Von den angelieferten Abfallstoffen werden Proben entnommen, nach einem bestimmten System zu Wochensammelproben zusammengestellt und durch das »Intercontrol Labor« Wismar umfassend analysiert.
Bisher konnten keine Verstöße gegen die »Aufnahmebedingungen« festgestellt werden, die eine Wiederaufnahme bereits abgelagerter Abfallstoffe erforderlich gemacht hätten.
Die Deponie Schönberg wird als sogenannte Mischdeponie betrieben, was dem internationalen Stand entspricht. Auf die vorbereitete und mit Lehmboden verdichtete Deponiefläche wird eine fünf Meter mächtige Hausmüllschicht aufgebracht und auf dieser nachfolgend Abfallstoffe abgelagert. Nur schadstofffreie Abfallstoffe werden direkt auf dem verdichteten Untergrund abgelagert.
Abfälle mit höherem Schadstoffgehalt werden in speziellen Gräben eingelagert (Sondergräben) und tagfertig mit Lehm abgedeckt, um ein Auslaugen durch Regenwasser zu verhindern. Da die Abfallstoffe hinsichtlich ihres pH-Wertes (sauer oder basisch) getrennt gelagert werden, gibt es insgesamt sechs verschiedene Deponiebereiche. Das auf der Deponie anfallende Sickerwasser wird in Auffangbecken gesammelt und auf dem Deponiekörper wieder verrieselt.
Die Sicherheit der Deponie Schönberg wird durch ein umfangreiches System von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gewährleistet.
Durch das bereits beschriebene sorgfältige Genehmigungsverfahren und eine mit modernsten Analysenmethoden und -geräten ausgeführte Abfallstoffuntersuchung sowie eine entsprechende Kontrolle und Analyse der angelieferten Abfallstoffe wird gewährleistet, dass nur die den Aufnahmebedingungen entsprechenden Abfallstoffe auf die Deponie gelangen können. Die Aufnahmebedingungen entsprechen dem fortgeschrittenen internationalen Erkenntnisstand.
Die Staatliche Gewässeraufsicht des Bezirkes Rostock als zuständiges staatliches Kontrollorgan überprüft regelmäßig die um die Deponie liegenden Oberflächengewässer (Palinger Bach, Lüdersdorfer Graben) sowie das Grundwasser.
Zur Kontrolle der Oberflächengewässer werden monatlich Wasserproben aus den genannten Gewässern (insgesamt 27 Parameter) untersucht. Die Untersuchungsergebnisse zeigten bisher, dass seit Bestehen der Deponie keine durch die Deponie hervorgerufene Veränderung der Wasserqualität verursacht wurde. Eine Zusammenstellung der gemessenen Werte wird einmal jährlich im Rahmen der Gemeinsamen Grenzkommission3 an die BRD übergeben.
Zur Kontrolle des Grundwassers wurden bis Ende 1985 neun Kontrollpegel in der Umgebung der Deponie und 15 Pegel auf dem Deponiegelände angelegt (in Tiefen zwischen 3 und 80 Meter). Aus ihnen werden vierteljährlich gemeinsam vom Deponiebetrieb und der Staatlichen Gewässeraufsicht Proben entnommen. Die Analysenwerte der Proben zeigten seit Jahren kaum veränderte Werte und weisen nach, dass eine von der Deponie ausgehende Kontamination des Grundwassers mit Schadstoffen nicht erfolgte. Es ist vorgesehen, im Jahre 1986 weitere 22 Pegel zu errichten, sodass sich die Gesamtzahl auf insgesamt 46 erhöhen wird.
Weitere regelmäßige Kontrollen werden auch von der Arbeitshygieneinspektion im Rahmen ihrer Verantwortung durchgeführt. Ein innerbetriebliches Qualitätskontrollsystem sichert darüber hinaus, dass die Deponieflächen vor Inbetriebnahme entsprechend vorbereitet werden.
Die Staatliche Gewässeraufsicht kontrolliert regelmäßig die wasserwirtschaftlichen Anlagen der Deponie. Diese Kontrollen werden in den monatlich stattfindenden Beratungen der Kontrollgruppe Deponie Schönberg unter Leitung verantwortlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft gründlich ausgewertet und eventuell erforderliche Maßnahmen zur Herstellung von Ordnung und Sicherheit festgelegt. Mit diesen Maßnahmen wurde für die Deponie Schönberg ein Kontrollsystem geschaffen, das internationalem Standard entspricht.
Der BRD wurden bisher folgende Unterlagen zur Deponie Schönberg übergeben:
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»Unterlagen über die geologischen Verhältnisse im Bereich der Deponie« und »Bedingungen für die Aufnahme von Abfallstoffen auf der Deponie Schönberg« (Februar 1980)
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»Ergänzungen zu den geologischen Bedingungen« und »Präzisierte Aufnahmebedingungen« (März 1985) sowie jährlich
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»Analysenwerte der Oberflächengewässer in der Umgebung der Deponie Schönberg«.
Nach vorliegenden westlichen Pressemeldungen (u. a. dpa vom 7. März 1986) soll der EG-Umweltministerrat eine Richtlinie für den Export von Giftmüll beschlossen haben, die u. a. der BRD ein Mitspracherecht bei der EG-Ausfuhr von giftigen Chemie-Abfällen in die DDR ermögliche.
Nach erster interner Einschätzung haben die Festlegungen vorgenannter EG-Richtlinie keinen Einfluss auf die Verbringung von industriellen Abfallstoffen mit mittlerem und höherem Schadstoffgehalt aus dem NSW, insbesondere aus der BRD, zur Deponie Schönberg, da es sich hierbei um keine giftigen Chemieabfälle handelt.
Nach bisherigen Erkenntnissen haben BRD-Delegationen bereits mehrfach die Gelegenheit genutzt, sich vor Ort vom ordnungsgemäßen Betrieb der Deponie zu überzeugen (siehe Anlagen 1 bis 4).
Anlage 1 zum Bericht K 1/162
Teilnehmer der BRD an der Besichtigung der Deponie Schönberg am 9. November 1981
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Herr Flesner, Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des BRD-Landes Schleswig-Holstein
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Herr Kaysers,4 Ständige Vertretung der BRD in der DDR
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Herr [Name 1], Verantwortlicher für Abfallbeseitigung im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des BRD-Landes Schleswig-Holstein
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Herr [Name 2], persönlicher Mitarbeiter von Herrn Flesner
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Herr Hilpert,5 Innensenator der Stadt Lübeck
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Herr Meyenborg,6 Verantwortlicher für Abfallbeseitigung beim Senat der Stadt Lübeck
Presse:
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Herr [Name 3], Lübecker Nachrichten
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Herr [Name 4], Reporter NDR
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Herr [Name5], Kameramann NDR
Anlage 2 zum Bericht K 1/162
Teilnehmer am Informationsbesuch der Deponie Schönberg am 22. Juni 1983
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ARD-Fernsehen:
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Peter Merseburger
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[Name 6], Kraftfahrer
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[Name 7], Kameramann
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[Name 8], Kameraassistent
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[Name 9], Kameramann
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ZDF-Fernsehen
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[Name 10]
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Jochen Wichmann
- •
[Name 11]
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Westfälische Rundschau
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Peter Nöldechen
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- –
Agentur dpa
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[Name 11]
- •
- –
Osteuropa-Foto
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[Name 12]
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[Name 13]
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- –
adn-Zentralbild
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[Name 14]
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Anlage 3 zum Bericht K 1/162
Teilnehmerliste Informationsbesuch der Deponie Schönberg durch BRD-Parlamentarier am 18. April 1985
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Mitglieder des Agrar- und Wirtschaftsausschusses (Schleswig-Holstein)
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Wiesen, Hans Friedrich, Vorsitzender des Agrar- und Umweltausschusses Schleswig-Holstein
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Amthor, Uwe7
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Böge, Kurt
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Buhmann, Hans
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Fölster, Heinz-Wilhelm
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Gravert, Anke
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Harms, Berend
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Dr. Hinz, Jürgen
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Hollmann, Wilhelm
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Graf v. Korff, gen. Schmising-Kerssenbrock, Trutz
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Latendorf, Fritz Johannes
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Meyenborg, Ulrich
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Sickmann, Manfred
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Meyer, Karl-Otto
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- –
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein
- •
Dr. Conrad, Peter-Uwe
- •
- –
Senat der Hansestadt Lübeck
- •
Maaß8
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- –
Geologisches Landesamt Schleswig-Holstein
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Dr. Bressau, Siegfried9
- •
- –
Wege-Zweckverband Segeberg
- •
Radetzki, Karl-Heinz10
- •
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Bürgerinitiative (Schleswig-Holstein)
- •
[Name 15]
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[Name 16]11
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BMI: [Name 17]
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BMB: ORR [Name 18]
- –
Mitglied des Bundestages:
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v. Schmude, Michael12
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- –
Grüne (Schleswig-Holstein)
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Sauermilch
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Werner13
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Journalisten:
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[5 Namen]14
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Mitarbeiter der Landtagsverwaltung (Schleswig-Holstein)
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[2 Namen]
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Anlage 4 zum Bericht K 1/162
Vorgesehene Besuche der Deponie Schönberg durch Persönlichkeiten der BRD
1. Joschka Fischer, Umweltminister des BRD-Landes Hessen in der Zeit vom 26.5. bis 29.5.1986
2. Ein von der Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Hannegret Hönes,15 unter Berufung eines Gespräches mit Genossen Sindermann für Mitte März 1986 angekündigter zweitägiger Besuch fand noch nicht statt.
Es liegen keine Informationen über weitergehende Besuche der Deponie Schönberg vor.