Direkt zum Seiteninhalt springen

Diebstahl des Reisepasses einer US-Bürgerin in Berlin

22. Juli 1986
Information Nr. 341/86 über den vermutlichen Diebstahl von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln einer Bürgerin der USA während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin

[Faksimile von Deckblatt]

Am 19. Juli 1986, gegen 12.45 Uhr, meldete die Bürgerin der USA, [Name, Vorname] (60), wohnhaft [Straße, Nr.], 6000 Frankfurt/Main, tätig als Sekretärin bei der US-Armee in Frankfurt/Main (eigene Angaben) – sie trug Zivilkleidung – in der VP-Inspektion Berlin-Mitte den Diebstahl ihres US-Reisepasses Nr. [Nummer], der Identitätskarte der US-Armee [Nummer], der Registrierkarte ihres Pkw, von 450 Mark der DDR, 2 000 DM sowie 900 US-Dollar (davon 750 US-Dollar als Travellerschecks).

Der Ort des Diebstahls sei – ihren Angaben zufolge – das Centrum-Warenhaus am Alexanderplatz.

Nach Aufnahme einer Anzeige gemäß §§ 1771 und 180 StGB2 (Diebstahl persönlichen oder privaten Eigentums bzw. Bestrafung von Vergehen zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums) verließ die [Name] die Dienststelle der Deutschen Volkspolizei.

(Die Einreise der [Name] in die Hauptstadt der DDR, Berlin, war um 9.50 Uhr in einem mit 52 Personen besetzten KOM der in Westberlin stationierten Garnison der US-Armee über die Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße erfolgt.)

Gegen 15.00 Uhr erschien die [Name] in Begleitung des 2. Sekretärs der Botschaft der USA in der DDR, Menzies, John-Karl,3 erneut in der VP-Inspektion Berlin-Mitte. Dabei teilte Menzies mit, dass die [Name] die Botschaft der USA aufgesucht habe, um sich neue Dokumente ausstellen zu lassen, ihr jedoch mitgeteilt worden wäre, dass die Botschaft am Wochenende keine Dokumente ausstelle.

Die durch Menzies gestellte Frage, ob die [Name] mit einem anderen KOM der US-Armee ausreisen könne, wurde durch die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei – offensichtlich in Unkenntnis der Ausreisemodalitäten – bejaht.

Seit dem Verlassen der Dienststelle der Deutschen Volkspolizei um 15.15 Uhr ist die [Name] unbekannten Aufenthalts.

Es wird vorgeschlagen, seitens des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten die Möglichkeit einer Nachfrage bei der Botschaft der USA in der DDR zu prüfen, wo sich die [Name], die nicht über für den Grenzübertritt gültige Dokumente verfügte, gegenwärtig aufhält bzw. – falls sie bereits nach Westberlin ausgereist ist – mit welcher Legitimation dies erfolgte.

Es besteht der dringende Verdacht, dass die [Name] noch am gleichen Tag unter Nutzung der Legitimation einer anderen Bürgerin der USA und der besonderen Abfertigungsmodalitäten für US-Militärangehörige – nur Vorzeigen eines zum Grenzübertritt berechtigenden Dokuments im geschlossenen Fahrzeug (dadurch wesentlich eingeschränkte Identifizierungsmöglichkeiten) – nach Westberlin ausgereist ist.

Im Falle eines unkorrekten Verhaltens der Botschaft der USA in der DDR im Zusammenhang mit der Ausreise der [Name] nach Westberlin sollte die Erwartung ausgedrückt werden, künftig die Einhaltung der für US-Militärangehörige geltenden Ein- und Ausreiseformalitäten zu gewährleisten.

  1. Zum nächsten Dokument Mindestumtausch 14.7.–20.7.1986

    23. Juli 1986
    Information Nr. 342/86 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 14. Juli 1986 bis 20. Juli 1986

  2. Zum vorherigen Dokument Skandal um den stellvertretenden Generalsekretär der AdW (3)

    21. Juli 1986
    Information Nr. 340/86 über bisherige Ergebnisse zur Rückführung von Prof. Dr. Meißner in die DDR