Fluchtversuch über die US-Militärverbindungsmission (1)
23. Juli 1986
Information Nr. 343/86 über das gewaltsame Eindringen eines Bürgers der DDR in das Gelände der USA-Militärverbindungsmission in Neu Fahrland, Kreis Potsdam-Land, zum Zwecke des ungesetzlichen Verlassens der DDR [Langfassung]
Am 20. Juli 1986, gegen 22.30 Uhr, erfolgte die Festnahme des Bürgers der DDR [Name, Vorname] (34), [Straße, Nr.], 1501 Fahrland/Bezirk Potsdam, tätig als Hilfsschlosser im Kreisbetrieb für Landtechnik Neu Fahrland, vorbestraft wegen Versuchs der Fahnenflucht (1971) und des ungesetzlichen Grenzübertritts (1982), nachdem er zuvor in das Gelände der USA-Militärverbindungsmission1 in Neu Fahrland zum Zwecke des ungesetzlichen Verlassens der DDR eingedrungen und von einem Vertreter dieser Einrichtung zurückgewiesen worden war.
Der Täter suchte nach einer Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau in den Abendstunden eine Gaststätte auf und entschloss sich unter erheblichem Einfluss von Alkohol (2,2 ‰) zum Aufsuchen der USA-Militärverbindungsmission, um mit deren Unterstützung nach der BRD oder Westberlin zu gelangen.
Nach dem Verlassen der Gaststätte begab er sich zum Gelände der Militärverbindungsmission, widersetzte sich dort den Versuchen der Zurückweisung durch einen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, indem er mit einer Bierflasche auf diesen einschlug und das ca. ein Meter hohe Eingangstor übersprang.
Das von gegenüber dem diensthabenden Offizier der Militärverbindungsmission zum Ausdruck gebrachte Ersuchen zwecks Unterstützung seines Vorhabens zum ungesetzlichen Verlassen der DDR wurde abgelehnt. Zugleich forderte der Angehörige der Militärverbindungsmission den DDR-Bürger zum sofortigen Verlassen des Geländes dieser Einrichtung auf, dem er Folge leistete.
Durch zwischenzeitlich entsprechend den Festlegungen informierte Angehörige der GSSD wurde der DDR-Bürger an die Deutsche Volkspolizei übergeben und festgenommen.
Durch das MfS wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 213 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)2 eingeleitet und Haftbefehl erlassen.
Wie die bisher geführten Untersuchungen ergaben, trägt sich der einschlägig vorbestrafte Bürger aufgrund von Auseinandersetzungen mit seiner Ehefrau, vorwiegend resultierend aus übermäßigem Alkoholgenuss und damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Problemen, seit ca. einem Jahr mit dem Gedanken des ungesetzlichen Verlassens der DDR nach der BRD oder Westberlin. Außerdem erhoffte er sich in der BRD ein höheres Einkommen.