Fußballtrainer mit verbotenen Dokumenten bei der Ausreise
20. Oktober 1986
Information Nr. 473/86 über die Feststellung der unbefugten Mitführung dienstlicher und persönlicher Dokumente bei der Ausreise-Zollkontrolle des Cheftrainers der Fußball-Oberligamannschaft BSG Stahl Brandenburg am 17. Oktober 1986
Am 17. Oktober 1986, gegen 12.15 Uhr, erschienen am Zentralflughafen Berlin-Schönefeld der Cheftrainer der Fußballoberligamannschaft BSG Stahl Brandenburg Kohl, Peter (44),1 wohnhaft 4090 Halle-Neustadt, [Straße, Nr.], [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben], Mitglied der SED und der Technische Leiter der BSG Stahl Brandenburg Ziem, Siegfried (47),2 wohnhaft 1800 Brandenburg, [Straße, Nr.], verheiratet, Mitglied der SED, zur Ausreiseabfertigung nach Kopenhagen mit Anschlussverbindung nach Göteborg.
Sie hatten den Auftrag, am 18. Oktober 1986 in Göteborg ein Punktspiel des nächsten Europapokalgegners der BSG Stahl Brandenburg, IFK Göteborg, zu beobachten.3
Während der Zollkontrolle wurden im Gepäck des Cheftrainers Kohl in einer Collegemappe folgende dienstliche Unterlagen und persönliche Dokumente festgestellt, zu deren Mitführung er nicht berechtigt war und die in keinem Zusammenhang mit seinem dienstlichen Auftrag standen:
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»Nur für den Dienstgebrauch« gekennzeichnete Xerox-Abzüge4 vom Rahmenplan der Jahre 1986/87 und 1987/88 für den Hochleistungsbereich 1 der Oberliga mit Anhang über den Kaderkreis U19 vom 30. Juni 1986 mit einer namentlichen Aufstellung, Anlagen: Kaderkreis 1 der Nationalmannschaft mit Namen und Geburtsdaten, Kaderkreis 1 und 2 der Olympiamannschaft,
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ein Abschlusszeugnis des Instituts für Lehrerbildung mit dem staatlichen Abschluss als Lehrer des Kohl,
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ein Zeugnis der Martin-Luther-Universität Halle über den Hochschulabschluss des Kohl als Diplomlehrer sowie eine Urkunde darüber,
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Zeugnis der Pädagogischen Hochschule Dresden über den Abschluss des Staatsexamens des Kohl,
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zwei Belege der DHfK Leipzig über Teilnahme an Weiterbildungslehrgängen für leitende Kader im Leistungssport des Kohl aus den Jahren 1975 und 1977,
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eine Versicherungsurkunde über Rentenberechtigung für Lehrer des Kohl,
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Abschlusszeugnis der Bezirksparteischule des Kohl.
Nach Klärung der Umstände des Mitführens der genannten Dokumente, an denen Kohl offen und bereitwillig mitwirkte, erfolgte seine Ausreise mit der nächstmöglichen Maschine am 18. Oktober 1986, 7.10 Uhr, nach Kopenhagen mit Weiterflug nach Göteborg.
Zu den Umständen der Mitführung der genannten Dokumente befragt erklärte Kohl, dass er sie bereits seit einiger Zeit ständig in dieser Collegemappe, die sich ansonsten in seinem Dienstzimmer befindet, aufbewahrt, da er in letzter Zeit häufig Angaben auch zu seiner Person zu tätigen hatte (im Zusammenhang mit seinem Einsatz als NSW-Reisekader) und daraus die konkreten Daten entnahm.
Diese Collegemappe benutzte er auch als Schreibunterlage für Aufzeichnungen bei Spielbeobachtungen.
Ohne sich des Inhalts bewusst zu sein, verstaute er die Collegemappe in seinem Gepäck.
Es wurde veranlasst, dass Kohl die mitgeführten Dokumente an der Grenzübergangsstelle Flughafen Berlin-Schönefeld hinterlegt, und sie bei Rückkehr am 23. Oktober 1986 zurückerhält.
Zur Vermeidung von Unruhe in der Mannschaft wurde mit Kohl und Ziem vereinbart, dass sie über den Vorfall gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren und ihren verspäteten Abflug mit einer Überbuchung der Maschine nach Kopenhagen begründen.