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geplante Personenschleusung durch US-Militärangehörige

15. Juli 1986
Information Nr. 329/86 über eine von zwei Bürgern der USA vorbereitete Personenschleusung unter Missbrauch der Kontrollbevorrechtung für US-Militärpersonen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Hauptstadt der DDR, Berlin, und Berlin (West)

Vorliegenden Beweisen zufolge begingen der Bürger der USA, [Name, Vornamen], geboren am [Tag, Monat] 1963 in Kalifornien, wohnhaft [Nr., Straße], Gaithersburg, Maryland 20 879, und ein Leutnant der US-Streitkräfte (Vorname Andy,1 ca. 25 Jahre), seit Anfang 1986 Handlungen, um gegen Bezahlung zwei namentlich bekannten Bürgern der DDR einen ungesetzlichen Grenzübertritt nach Berlin (West) unter Missbrauch der Kontrollbevorrechtung für US-Militärangehörige durch Verwendung von US-Uniformen im Juli 1986 zu ermöglichen.

Wie die Untersuchungen ergaben, wurde am 15. Januar 1986 bei einem Besuch der Hauptstadt der DDR, Berlin, von diesen miteinander befreundeten US-Bürgern in einer Gaststätte in Berlin-Köpenick zwei DDR-Bürgern angeboten, sie im Kofferraum eines Pkw nach Berlin (West) auszuschleusen. Nachdem dieses Angebot »aus Sicherheitsgründen« abgelehnt wurde, erklärten sich die Bürger der USA bereit, zwei komplette Uniformen der US-Streitkräfte zu besorgen, mit denen die DDR-Bürger die Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße unkontrolliert passieren können.

Mitte Juni 1986 wurde postalisch durch den US-Bürger [Name] den DDR-Bürgern mitgeteilt, dass sich der Leutnant der US-Streitkräfte vom 24. bis 28. Juni 1986 in Berlin (West) aufhalten und zu ihnen Verbindung aufnehmen wird. Am 24. Juni 1986, 18.00 Uhr, erfolgte nach telefonischer Vereinbarung eine Zusammenkunft dieses Militärangehörigen auf dem Alexanderplatz (Weltzeituhr) mit beiden DDR-Bürgern.

Dabei teilte dieser mit, dass er bisher nur eine Uniform beschafft habe, die er ihnen am 25. Juni 1986 gegen Bezahlung von 1 200 Mark der DDR übergeben könne. Eine zweite Uniform werde er erst im Februar 1987 beschaffen und gegen Bezahlung übergeben.

Er übergab durch [Name] schriftlich fixierte Verhaltensregeln zur Durchführung der Provokation. Demzufolge sollten sie sich beim Passieren der Grenzübergangsstelle jeweils mit der Uniform bekleidet einer nach Berlin (West) ausreisenden Gruppe von US-Militärpersonen anschließen und mit diesen durch die Grenzübergangsstelle nach Berlin (West) laufen. Eventuellen Kontrollhandlungen sollten sie sich widersetzen und dabei nicht sprechen.

Sie erhielten außerdem die Weisung, den Kontrollposten der US-Militärpolizei in Berlin (West) zu umgehen, um offensichtlich solche Provokationen wiederholen zu können.

Vom Vergleich der Körpermaße ausgehend schleuste der uniformierte Angehörige der US-Streitkräfte am 25. Juni 1986 eine US-Uniform in seinem Pkw in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein und traf gegen 9.30 Uhr mit einem der DDR-Bürger auf dem Alexanderplatz zusammen.

Nach dem Kauf einer blauen Reisetasche begab er sich mit dem DDR-Bürger zu dem von ihm benutzten Personenkraftwagen, Typ »Ford Escort«, amtliches Kennzeichen TD 4893, und verpackte die eingeschleusten Uniformteile sowie ein Paar benutzte Uniformhalbschuhe mit einem aus der DDR-Produktion stammenden Schuhkarton in der Reisetasche.

Nach dem Erhalt von 1 200 Mark der DDR händigte er die in der Reisetasche und dem Schuhkarton versteckte Uniform aus und reiste nach Berlin (West) zurück.

Diese Behältnisse und die komplette Uniform wurden sichergestellt.

Es handelt sich dabei zweifelsfrei um eine Uniform eines Leutnants der US-Landstreitkräfte, die mit Ausnahme der Uniformschuhe fabrikneu ist (siehe auch Dokumentation).2

  1. Zum nächsten Dokument Mindestumtausch 7.7.–13.7.1986

    16. Juli 1986
    Information Nr. 338/86 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 7. Juli 1986 bis 13. Juli 1986

  2. Zum vorherigen Dokument Haltung von Kirchenvertretern zur Volkskammerwahl 1986

    14. Juli 1986
    Information Nr. 327/86 über die Haltung kirchlicher Amtsträger der evangelischen und katholischen Kirchen sowie bedeutsamer Religionsgemeinschaften in der DDR zu den Volkswahlen am 8. Juni 1986