Konferenz der Ev. Kirchenleitungen der DDR (3)
29. Mai 1986
Information Nr. 240/86 über die 105. Tagung der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen (KKL) vom 9. bis 10. Mai 1986
Die 105. Tagung der KKL1 in der DDR fand vom 9. bis 10. Mai 1986 als geschlossene Sitzung im Evangelischen Rüstzeitheim Schönburg, Kreis Naumburg, statt.
An der KKL-Tagung nahmen außer Bischof Gienke/Greifswald2 und Bischof Hempel/Dresden3 alle evangelischen Bischöfe, die Leiter der kirchlichen Verwaltungseinrichtungen der evangelischen Landeskirchen und alle synodalen Mitglieder der KKL teil.
Auf der Tagung wurden behandelt: Berichte aus den evangelischen Landeskirchen und dem Diakonischen Werk, Maßnahmen zur Vorbereitung eines »Konzils des Friedens« (konziliarer Prozess),4 der »Friedensdekade 1986«5 sowie innerkirchliche und theologische Fragen.
Im Rahmen der Berichte aus den Landeskirchen informierte der Direktor des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirchen in der DDR, Oberkirchenrat Petzold/Berlin6 über die Situation in den Diakonischen Einrichtungen in der DDR nach den vom XI. Parteitag der SED beschlossenen neuen sozialpolitischen Maßnahmen, wobei er insbesondere herausstellte, dass insgesamt diese Festlegungen mit großer Dankbarkeit aufgenommen wurden. Unter den älteren Mitarbeiterinnen der Diakonie wäre jedoch auch »starke Verbitterung zu erkennen, da wiederum die Älteren durchziehen müssen und keine Förderung erfahren«. Durch zeitweiligen Ausfall jüngerer Mitarbeiterinnen der Diakonischen Einrichtungen seien Komplikationen in der Betreuung Kranker und Behinderter zu befürchten.7
Dem wurde durch Bischof Stier/Schwerin,8 Präsident Domsch/Dresden9 und Oberkirchenrat Mitzenheim/Eisenach10 zugestimmt. Gleiche Meinungen vertraten u. a. die synodalen Mitglieder der KKL Dr. Gaebler/Leipzig11 und Schmidt/Rostock,12 die hinzufügten, durch die sozialpolitischen Maßnahmen seien auch staatliche Bereiche in erheblichem Maße betroffen, insbesondere durch »konzentrierte Ausfälle« von Arbeitskräften in der Textilindustrie sowie in den Bereichen der Pharmazie, des Gesundheitswesens und der Volksbildung. Unter der Bevölkerung würden »die zu erwartenden negativen Auswirkungen« allgemein diskutiert.
Bischof Forck/Berlin13 verwies auf das Vorhaben, anlässlich des 75. Geburtstages von Bischof i. R. Schönherr/Berlin14 eine gemeinsame Veranstaltung durch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und den Bund der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR am 11.9.1986 durchzuführen.
Bischof Leich/Eisenach15 teilte mit, dass unter Verantwortung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und in Zusammenarbeit mit dem BEK im Jahre 1987 eine kirchliche Veranstaltung zum Gedenken an Thomas Müntzer16 im Raum Mühlhausen stattfinden solle, wobei an die Teilnahme von ca. 300 Personen gedacht sei.
Ferner informierte Bischof Leich, ihm seien in seiner Funktion als Vorsitzender der KKL aus dem Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens Proteste »gegen die unklaren Aussagen und wegen des Kompromisscharakters« des »gemeinsamen Wortes« des BEK und der »Evangelischen Kirche in Deutschland« (EKD) – »Hoffnung auf Frieden« zugegangen.17 Er persönlich sei dafür kritisiert worden, dass er das »gemeinsame Wort« in der vorliegenden Fassung unterschrieben habe.
Eingeordnet in die Berichterstattung der Landeskirchen wurde von mehreren KKL-Mitgliedern (Präsident Müller/Schwerin,18 Oberkonsistorialrat Völz/Görlitz,19 Pastorin Salinger/Zittau)20 darauf hingewiesen, unter den Gemeindemitgliedern herrsche eine »große Betroffenheit« über die Havarie des Reaktors in Tschernobyl/UdSSR.21
Darauf Bezug nehmend bemühte sich Diplom-Physiker Dr. Domke/Potsdam22 um eine sachliche Stellungnahme und verwies darauf, dass die in der DDR vorhandenen Kernkraftwerke über zusätzliche Sicherungsmaßnahmen verfügten.
Domke sprach sich gegen die im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in der UdSSR veranstaltete westliche Pressekampagne aus, welche die Menschen verunsichere und unangebrachte Reaktionen auslöse.
Er räumte jedoch ein, bei schnellerer und präziserer Information zur Havarie seitens der UdSSR hätte der westlichen Pressekampagne vorgebeugt werden können.
Der Leiter des Sekretariates des BEK in der DDR, Oberkirchenrat Ziegler/Berlin,23 berichtete, dass dem BEK in der DDR eine Bitte von Bischof i. R. Fränkel/Marburg,24 BRD (ehemals Bischof in Görlitz, DDR) zugegangen sei, sich für die Freilassung des inhaftierten Kriegsverbrechers Rudolf Heß25 einzusetzen.
Nach Erörterung dieses Anliegens innerhalb des Vorstandes der KKL sei entschieden worden, dieser Bitte »nicht zu entsprechen« und Bischof i. R. Fränkel eine abschlägige Antwort zu erteilen.
Zum Tagesordnungspunkt »Konzil des Friedens«/konziliarer Prozess wurden während der Tagung rege Diskussionen über Ziel, Inhalt und theologische Grundlagen eines solchen Kongresses geführt.
(Bei dem 1983 auf der VI. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Vancouver/Kanada26 durch die Delegation der DDR eingebrachten Vorschlag soll es sich um einen Kongress der Weltkirchen handeln, auf dem die Gläubigen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche, die gesamte Autorität der Weltkirche für die Erhaltung des Friedens öffentlichkeitswirksam einsetzen wollen.
Dieser Vorschlag wurde in Kirchen anderer Länder aufgegriffen und u. a. auf dem Evangelischen Kirchentag 1985 in Düsseldorf von C. F. von Weizsäcker/BRD27 erneuert.
Die 5. Tagung der IV. Synode des BEK in der DDR – September 1985 in Dresden28 – fasste den Beschluss, dass eine »konzentrierte und stufenweise Vorbereitung des Friedenskonzils in einem konziliaren Prozess notwendig ist«. Dazu war von der KKL die Auffassung vertreten worden, den konziliaren Prozess in die Vorbereitung der für 1990 vom Ökumenischen Rat der Kirchen geplanten Weltkonferenz »Frieden, Gerechtigkeit und Integrität der Schöpfung« einzuordnen. Auch während der Frühjahrssynoden der evangelischen Landeskirchen in der DDR wurde die Zustimmung zum »Konzil des Friedens« wiederholt deutlich.)
Auf der Tagung der KKL am 9./10. Mai 1986 wurde im Ergebnis der Diskussion festgestellt, dass die evangelischen Kirchen in der DDR nicht bis zu der 1990 geplanten Veranstaltung des Ökumenischen Rates der Kirchen warten könnten.
Der Vorstand der KKL wurde beauftragt, für 1987/1988 eine ökumenische Veranstaltung vorzubereiten, an der alle Kirchen und Religionsgemeinschaften der DDR teilnehmen können. Auf den Begriff des »Konzils« solle dabei jedoch verzichtet werden, um einer Teilnahme der Römisch-katholischen Kirche in der DDR nicht von vornherein »den Weg zu verbauen«, da ein »Konzil« für sie eine festgeschriebene innerkirchliche und theologische Bedeutung habe.
Als verantwortlicher kirchlicher Amtsträger zur Vorbereitung dieser ökumenischen Veranstaltung wurde der Leiter des Lutherischen Kirchenamtes der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELK) in der DDR, Oberkirchenrat Zeddies/Berlin,29 durch die KKL benannt.
Durch den Referenten des BEK und Sekretär der Kommission für kirchliche Jugendarbeit (KKJ), Pfarrer Dorgerloh/Berlin,30 wurde über den Stand der Vorbereitung der »Friedensdekade 1986« berichtet.
Er führte aus, nach Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR zum Thema »Frieden sei mit euch« habe eine Vorbereitungsgruppe unter Leitung von Superintendent Mendt/Dresden31 analog den Vorjahren eine Materialmappe mit Textvorschlägen erarbeitet. (Die Materialmappe, deren Texte religiös ausgerichtet sind, liegt dem MfS vor und kann bei Bedarf angefordert werden.)32
Durch die KKL wurden die vorliegenden Textentwürfe für die »Friedensdekade 1986« bestätigt.
Oberkirchenrat Ziegler/Berlin informierte die Tagung darüber, dass innerhalb des Vorstandes der KKL Aufgaben und Arbeitsweise der KKL beraten worden seien, da es in der Vergangenheit zu Problemen in der Bewältigung der anfallenden Arbeiten gekommen wäre. Konkret handele es sich um Überlastung der KKL durch zweitrangige Entscheidungen, ungenügendes Zeitvolumen für Kommissionen und Ausschüsse der KKL zur Beratung anstehender Probleme, zu lange innerkirchliche Instanzenwege sowie die Tatsache, dass gefasste Beschlüsse zu schnell in Vergessenheit geraten würden.
Konsistorialpräsident Stolpe/Berlin33 legte der Tagung einen Entwurf »Überlegungen zur Arbeitsweise der Konferenz« vor.
(Der Entwurf wird als Anlage beigefügt.)
Die Tagung beschloss, eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Konferenz zu bilden, die bis zur Juli-Tagung »eine entscheidungsreife Vorlage über Möglichkeiten der Veränderungen der Arbeitsweise der Konferenz vorlegen« soll. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Superintendent Große/Saalfeld,34 Konsistorialpräsident Kramer/Magdeburg,35 Dr. Nollau/Dresden36 und Präsident Müller/Schwerin.
Intern wurde bekannt, dass bereits auf der Tagung des Präsidiums der Bundessynode in Berlin am 11.4.1986 einige Probleme der Arbeitsweise der KKL diskutiert wurden. Insbesondere sei das unausgewogene Verhältnis in der KKL zwischen synodalen und »geborenen« kirchenleitenden Mitgliedern (Bischöfe und Leiter der Landeskirchenämter und Konsistorien) angesprochen und die Auffassung vertreten worden, das Laienelement sei gegenüber den kirchenleitenden Amtsträgern in der Minderheit, was sich bei zu treffenden Entscheidungen stets zugunsten des kirchlichen Verwaltungsapparates auswirken würde. Aus diesem Grunde war die KKL aufgefordert worden, Überlegungen anzustellen, wie man diese Situation verändern könne.
Während der Tagung der KKL erfolgten nachfolgend genannte Berufungen in Ausschüsse und Kommissionen:
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Präsident Domsch/Dresden als Vertreter der KKL in die Hauptversammlung und in den Hauptausschuss des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchen in der DDR;
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Pastorin Lieberknecht, Christine/Ramsla37 – Thüringen in die Kommission für kirchliche Jugendarbeit (KKJ);
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Synodale Dr. Seidel, Hans/Markleeberg38 in die Kommission für Ausbildung;
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Diakon Mickel, Johannes/Neukirch39 in den Facharbeitskreis »Zusammenarbeit von Mann und Frau in Kirche, Familie und Gesellschaft«;
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Kirchenverwaltungsamtmann [Name, Vorname]/Großsaara in den Facharbeitskreis Kirchensteuer.
Zu Mitgliedern der Arbeitsgruppe »Aufgabenübertragung«/Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR – Evangelische Kirche der Union – Bereich DDR – wurden durch die KKL berufen: Präsident Domsch, Dresden, Justitiar Kupas/Berlin,40 Präsident Müller/Schwerin, Oberkonsistorialrat Völz/Görlitz und Oberkirchenrat Ziegler/Berlin.
In die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Konferenzberichtes an die 2. Tagung der V. Synode des BEK in der DDR (19. bis 23.9.1986 in Erfurt) wurden durch die KKL berufen: Superintendent Große/Saalfeld, Dr. Nollau/Dresden und Konsistorialpräsident Stolpe/Berlin.
Während einer längeren Beratungspause der 105. Tagung der KKL fand eine interne außerordentliche Sitzung des Vorstandes der KKL statt. Konsistorialpräsident Stolpe begründete den Anlass hierfür mit »einem Hinweis der staatlichen Organe über das Erscheinen von Artikeln in westlichen Massenmedien mit Bezugnahme auf eine an das ZK der SED gerichtete Eingabe antisozialistischen und gegen die DDR gerichteten Inhalts, die auch durch kirchliche Amtsträger unterzeichnet worden war«. (Gemeint ist die sogenannte Parteitagseingabe »Analyse über die letzten fünf Jahre der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR seit dem X. Parteitag der SED«, verfasst von hinlänglich bekannten Exponenten der politischen Untergrundtätigkeit in der DDR.)41
Konsistorialpräsident Stolpe/Berlin teilte mit, dass ein Exemplar dieser sogenannten Eingabe einschließlich der dazugehörigen Unterschriftsliste durch die Bohley, Bärbel/Berlin42 am 5.5.1986 beim BEK abgegeben worden sei. Dort habe dieses Papier aber bis zur KKL-Tagung unbeachtet gelegen.
Die Bischöfe Demke/Magdeburg43 und Leich/Eisenach brachten in der Diskussion ihre Verärgerung und Verstimmung darüber zum Ausdruck, dass kirchliche Amtsträger aus ihren Landeskirchen zu den Unterzeichnern dieser sogenannten Eingabe gehören.
Landesbischof Leich/Eisenach, Bischof Demke/Magdeburg und Konsistorialpräsident Stolpe/Berlin kamen im Ergebnis der Diskussion zu der Übereinkunft, mit allen Unterzeichnern aus dem Bereich ihrer Landeskirchen persönliche Aussprachen zu führen und kirchlicherseits gegen eine Verbreitung dieses Papiers vorzugehen.
In den Gesprächen soll deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Kirchen und ihre leitenden Organe sich von diesem Pamphlet distanzieren und jeder Unterzeichner seine Position nochmals kritisch überdenken solle, da das Verhalten der Unterzeichner zu einer erheblichen Belastung des Verhältnisses Staat-Kirche in der DDR führen könne.
In der Diskussion während der außerordentlichen Sitzung des Vorstandes der KKL wurde übereinstimmend die Auffassung vertreten, diese sogenannte Eingabe werde sich in der DDR nicht als öffentlichkeitswirksam erweisen, da das Papier viel zu umfangreich sei, es eindeutig als Oppositionspapier gegenüber der Partei zu erkennen wäre und pseudowissenschaftlichen Charakter trage.
Der Vorstand vereinbarte, sich nach den geführten Aussprachen erneut zu konsultieren und die Problematik vorläufig nicht in die Tagung der KKL hineinzutragen.
Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt!
Anlage zur Information Nr. 240/86
Überlegungen zur Arbeitsweise der Konferenz
- 1.
Die Gemeinschaft der im Bund zusammengeschlossenen Kirchen ist in ihrem theologischen Selbstverständnis Kirche. Sie nimmt eine Vielzahl von Aufgaben, einschließlich der Außenvertretung, gemeinsam wahr und handelt als Kirche.
- 2.
Wer leitet den Kirchenbund?
Nach der Ordnung44 – unbeschadet der Rechte der Synode – die Konferenz. Angesichts der Aufgabenfülle besteht die Notwendigkeit, viele Entscheidungen zu treffen. Die Arbeitsweise der Konferenz bestimmt ihre Leitungsqualität.
- a)
Gegenwärtige Praxis: Konferenz ringt zweimonatig mit vielen Einzelfragen. Vorklärungen und Eilabreden erfolgen im Vorstand, im Bischofskonvent, bei den Chefs oder im Sekretariat. Im Ergebnis verzögert sich durch den Tagungsabstand und die überfüllten Tagesordnungen die förmliche Befragung der Gliedkirchen. Vernachlässigt werden musste die inhaltliche Begleitung der Kommissionen und Ausschüsse sowie der Theologischen Studienabteilung und deren Koordinierung.
Bei dieser Praxis nimmt die Konferenz ihre Leitungsverantwortung nicht ausreichend wahr.
- b)
Konferenz überträgt einige Befugnisse durch Auftragsbeschlüsse (generell) auf Vorstand und Sekretariat.
Konferenz gibt Richtlinien und kontrolliert.
Der Vorstand nimmt Aufgaben der Konferenz wahr, die ihm übertragen werden:
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Begleitung der Kommissionen und Ausschüsse,
- –
Entgegennahme von Arbeitsberichten,
- –
Nachberufungen,
- –
Delegierungen,
- –
Wiederholungsentscheidungen (Sammlungen etc.).
- –
Er verstärkt seine Arbeit auf zweimal monatlich.
Variante: Das Sekretariat wird zu Durchführungsentscheidungen ermächtigt (Beschlussgremium der Sekretäre und Referenten).
Alle Vorklärungs-, Koordinierungs- und Durchführungsentscheidungen würden für die Konferenz entfallen, die ihrerseits durch Berichte informiert wird, bestätigt oder aufhebt.
Der Nachteil dieses Modells ist die Verletzung des föderativen Prinzips, da nicht alle Gliedkirchen beteiligt sein können. Darüber hinaus hängt die Wirksamkeit der Entscheidungen von der Unterstützungsbreite ab.
Dieses Modell wird nicht empfohlen.
- –
- c)
Die Konferenz sollte ihre Leitungsaufgaben intensiver wahrnehmen, indem sie etwas häufiger tagt, punktuelle Delegierungen vornimmt und die Arbeitsweise strafft:
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Zusätzliche eintägige Tagungen ab 1987 jeweils am ersten Donnerstag im Februar, April, Juni und Oktober.
- –
Die Tagungen im Januar, Juli, September und November verbleiben in der bisherigen Weise, werden aber jeweils am Samstag spätestens um 15.00 Uhr beendet (Variante: Tagung nur Samstag).
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Die Klausurtagung im März wird beibehalten, beginnt Freitag mit dem Mittagessen und endet am Samstag mit dem Abendessen.
- –
Der Bundesbesuchstag wird im Anschluss an die Mai-Konferenz auf Samstagabend und Sonntagvormittag konzentriert.
- –
Der Vorstand wird beauftragt, bei der Vorbereitung der Konferenztagungen die geplanten Tagesordnungspunkte hinsichtlich ihrer Entscheidungsreife zu prüfen. Bei einfachen Beschlussanträgen sind Tischvorlagen, bei komplizierten Beschlussanträgen Variantenvorlagen zu fertigen.
- –
Das Sekretariat wird beauftragt, bei der Vorbereitung von Beschlussanträgen die Meinungen der Gliedkirchen verbindlich einzuholen. Übereinstimmende Arbeitsverabredungen gliedkirchlicher Fachdezernenten in einzelnen Durchführungsfragen der kirchlichen Verwaltung können vom Sekretariat festgestellt und den Gliedkirchen zugeleitet werden.
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Der Leiter des Sekretariats und der Leiter der Theologischen Studienabteilung werden beauftragt, alle Studienergebnisse der Theologischen Studienabteilung zu sichten und zu der Vervielfältigung gemeinsam die kirchliche Imprimatur zu erteilen.
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Der Leiter des Sekretariats wird beauftragt, mindestens jährlich einmal mit den Vorsitzenden der Kommissionen und Ausschüsse Arbeitsgespräche zu führen. Die zuständigen Sekretäre und Referenten sind zu beteiligen. Der Vorstand ist zu solchen Gesprächen einzuladen.
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Die Arbeitsgruppe der Koordinierung des Sekretariats wird beauftragt, die Arbeitspläne der Kommissionen und Ausschüsse zu koordinieren und jährlich zu einem Gesamtarbeitsplan zusammenzufassen, der der Konferenz zur Bestätigung vorzulegen ist.
- –
Nach der endgültigen Entscheidung über die Vereinbarung zwischen Bund und VELK und die Zusammenarbeit mit der Kirchenkanzlei der EKU sollte die »Regelung des Geschäftsganges im Sekretariat« von 1977 überarbeitet werden. Innerhalb der neuen Geschäftsordnung wären Stellung, Aufgaben und Kompetenzen der Sekretäre und Referenten zu beschreiben.
- –
- 3.
Der Konferenz wird empfohlen, durch eine Entscheidung zu ihrer Arbeitsweise über die Wahrnehmung ihrer Leitungsverantwortung zu befinden.
Gezeichnet: Stolpe