Neue Einreiseregelungen für Diplomaten nach Ostberlin (2)
30. Mai 1986
Information Nr. 262/86 über die weitere Durchsetzung der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr nach und von Westberlin
Am 29. Mai 1986, in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr, erschienen insgesamt 463 bevorrechtete Personen von in der DDR akkreditierten diplomatischen Vertretungen nichtsozialistischer Staaten (Diplomaten sowie deren Familienangehörige mit diplomatischem Status) an den Grenzübergangsstellen der Hauptstadt der DDR zu Westberlin – teilweise mehrmals – zur Aus- bzw. Wiedereinreise.
Im Vergleich zum Vortag bedeutet das einen Rückgang um 44 Aus- bzw. Wiedereinreisen.
Damit sind seit Inkrafttreten der zentralen Maßnahmen am 26. Mai 1986 insgesamt 1 983 bevorrechtete Personen der genannten Staaten zur Grenzpassage erschienen.1
Unter den bevorrechteten Personen, die am 29. Mai 1986 die genannten Grenzübergangsstellen passierten, befanden sich 143 (141 )* in der DDR akkreditierte Diplomaten der Botschaften der USA 83 (91), Großbritanniens 27 (34) und Frankreichs 33 (16), die entsprechend der getroffenen zentralen Entscheidung von den Maßnahmen ausgenommen sind.
* [Fußnote im Original: Klammerwerte beziehen sich auf die Aus- und Einreise am Vortag]
Von den 320 (366) bevorrechteten Personen weiterer nichtsozialistischer Staaten, die am 29. Mai 1986 an den Grenzübergangsstellen der Hauptstadt der DDR, Berlin, zu Westberlin zur Grenzpassage erschienen, haben 319 (354), die sich entsprechend den getroffenen Festlegungen legitimierten, die Grenzübergangsstellen passiert.
Eine (12) bevorrechtete Person(en) dieser Kategorie lehnte(n) eine solche Legitimierung ab und wurde(n) zurückgewiesen.
Dabei handelt es sich um einen Diplomaten der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR.
Der Gesandte der Botschaft des Königreiches Schwedens in der DDR, Nordbäk,2 verweigerte zunächst die Kontrolle der Seite seines Diplomatenpasses, auf der die Eintragung des Protokollvermerkes des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten enthalten ist. Nach seiner Auffassung würde damit die DDR gegen ihre eigenen Weisungen verstoßen. Vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR sei ihm angeblich gesagt worden, dass es genüge, beim Grenzübertritt die Lichtbildseite des Diplomatenpasses sowie das Visum vorzuweisen. Mit der Ankündigung, sich beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zu beschweren, händigte er seinen Diplomatenpass zur Kontrolle aus.
Im Zusammenhang mit der Einreise von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR erfolgte in drei Fällen die Erteilung von Visa zum Tagesaufenthalt an in der DDR nichtakkreditierte Diplomaten aus drei nichtsozialistischen Staaten (Schweden, Indonesien, Uruguay je 1).
Darüber hinaus wurden zehn Personen, die in Begleitung von in der DDR akkreditierten Diplomaten reisten, auf Visum zum Tagesaufenthalt in der Hauptstadt der DDR abgefertigt. Besondere Vorkommnisse gab es nicht.
Die Grenzübergangsstelle Stolpe passierten am 29. Mai 1986 insgesamt 87 (86) in der DDR akkreditierte Diplomaten nichtsozialistischer Staaten. Darunter befanden sich Diplomaten aus der BRD 57, Dänemark 10, den Niederlanden 5, Spanien 6, Belgien 4, Japan 3 und Australien 2.