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Probleme in der Fleischindustrie

5. August 1986
Information Nr. 357/86 über einige Probleme im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Arbeits- und Produktionssicherheit in der Fleischindustrie der DDR

Wie dem MfS bekannt wurde, bestehen bereits seit längerer Zeit ernsthafte Probleme im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Arbeits- und Produktionssicherheit in zentral- und bezirksgeleiteten Kombinaten (15) der Fleischindustrie der DDR einschließlich nachgeordneter Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe.

Die gemeinsam mit Fachexperten und anderen staatlichen Kontroll- und Überwachungsorganen geführten Untersuchungen machten vor allem solche Probleme deutlich wie

  • Zurückbleiben der Entwicklung der Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten in der Fleischindustrie gegenüber der Steigerung des Schlachtviehaufkommens durch die Landwirtschaft der DDR,

  • Absinken der Erneuerungsrate bei wichtigen Grundmitteln der Fleischindustrie infolge zurückgehender Fondsbereitstellung aufgrund entsprechender Bilanzentscheidungen im Rahmen der Jahresvolkswirtschaftspläne im Zeitraum 1981 bis 1985 sowie

  • bestehende Disproportionen zwischen vorhandenen Schlachtkapazitäten und den für die Weiterverarbeitung technologisch notwendigen, jedoch nicht ausreichenden Kühlkapazitäten in den Schlachtbetrieben.

Wie festgestellt wurde, konnten bisher – trotz vorgenannter Probleme – nachteilige Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung und die Gesundheit nur durch außergewöhnliche Anstrengungen der Werktätigen der Fleischindustrie sowie durch die Erteilung entsprechender Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung, der Staatlichen Bauaufsicht und des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung der DDR vermieden werden.

Diese Ausnahmegenehmigungen bezogen sich in erster Linie auf die Nichteinhaltung der erforderlichen bautechnisch-technologischen, veterinärhygienischen und hygienischen Standards und Vorschriften. Gleichzeitig mussten jedoch dadurch unvertretbar hohe Verluste im Schlacht- und Verarbeitungsprozess hingenommen werden. So entstanden der Fleischindustrie der DDR allein im Jahr 1985 finanzielle Verluste von ca. 140 Mio. Mark, die insbesondere aus der nicht vorschriftsgemäßen, vollständigen Nutzung von Schlachtnebenprodukten sowie aus der durch erteilte Ausnahmegenehmigungen automatisch eintretenden Wertminderungen in Höhe von fünf Prozent resultieren.

Verschärfend auf diese angespannte Lage wirkt sich die Tatsache aus, dass gegenwärtig das ständig steigende Schlachtviehaufkommen in der DDR (im Zeitraum Januar bis Juni 1986 hat die Landwirtschaft der DDR beispielsweise den Plan – 1 304,8 kt – des Schlachtviehaufkommens mit 33,5 kt übererfüllt) die Schlachtkapazitäten – in einzelnen Bezirken differenziert – um 10 bis 20 % übersteigt.

Dementsprechend konnten unter den gegebenen Umständen die Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe vorhandene Engpässe nur noch durch Sonderschichten bzw. durch das Ableisten von Überstunden ausgleichen.

Beispielsweise war es im Fleischkombinat Erfurt 1985 nur durch Sonderschichten/Überstunden möglich, die Schlachtleistung pro Schicht um 222 Schweine zu erhöhen. Dafür traten jedoch wegen der nicht mehr sicherzustellenden, den Normativen widersprechenden Ausbeute und Gewinnung tierischer Rohstoffe für die industrielle Verarbeitung – Schlachtnebenprodukte wie Därme, Häute, Borsten – finanzielle Verluste in Höhe von etwa 1,4 Mio. Mark ein. Der Umfang der Sonderschichten/Überstunden führte außerdem zu einer beträchtlichen Überschreitung des geplanten Lohnfonds.

Die teilweise bestehende Diskrepanz zwischen dem staatlichen Aufkommen an Schlachtvieh in den Bezirken Neubrandenburg und Schwerin und den in beiden Bezirken nicht ausreichend vorhandenen Schlachtkapazitäten macht des Weiteren in beträchtlichem Umfang (1985 insgesamt etwa 60 000 t) Lebendviehtransporte vor allem in die Bezirke Berlin, Frankfurt/Oder und Erfurt erforderlich.

(Beispielsweise wurden aus dem Bezirk Neubrandenburg 16 000 t Lebendvieh dem Fleischkombinat Erfurt auf dem Schienenweg zugeführt.)

In diesem Zusammenhang wurde im Ergebnis der geführten Untersuchungen sichtbar, dass die Betriebsergebnisse der Fleischkombinate, die aus den vorgenannten Bezirken Lebendvieh empfangen, infolge von Zuschlägen für transportbedingte Masseverluste, von Tierverlusten und höheren Transportkosten beträchtlich beeinflusst werden.

(Das Fleischkombinat Erfurt erzielte 1985 pro Tonne Schlachtkörperwarmmasse von aus diesem Bezirk stammenden Tieren einen Gewinn von 44,29 Mark, während bei aus dem Bezirk Neubrandenburg zugeführten Tieren ein Verlust von 112,28 Mark eintrat.)

Ein weiterer, die Arbeitsbedingungen in den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben wesentlich beeinflussender Umstand resultiert aus dem außerordentlich hohen Verschleißgrad der Grundmittel.

(Insgesamt 60 der 72 vorhandenen Schlachtbetriebe in der DDR wurden vor 1900 errichtet.)

Nach Angaben von Fachexperten stieg der Verschleißgrad der Grundfonds seit 1980 von etwa 35 % auf über 43 %, darunter der bei Ausrüstungen auf annähernd 55 % an (bei wichtigen Ausrüstungspositionen sogar überdurchschnittlich, z. B. bei Fettschmelzen auf 98 %, bei den Schlachtlinien Rind und Schwein auf über 90 %, bei Förderern für Schlachtkörper auf ca. 78 % und bei Lebendviehtransportern auf über 60 %).

Bei modernen Wurstfüllmaschinen für kleinkalibrige Würste (NSW-Importe) wird in der Mehrzahl der Verarbeitungsbetriebe ein Verschleißgrad von über 80 % ausgewiesen, was sich in einigen Verarbeitungsbetrieben in der Auslieferung nicht qualitätsgerechter (TGL-gerechter) Wurstwaren zeigte (u. a. 1985 ca. 8 % der ausgelieferten Kochwurst im Wert von 21,5 Mio. Mark).

Der hohe Verschleißgrad der Baukörper und Ausrüstungen bestimmt maßgeblich die Einstufung der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe in die Hygienekategorien I bis III (z. B. weisen bei der Hygienekategorie III Beschaffenheit und Zustand bei mehr als zwei betrieblichen Einrichtungen und Gegenständen Mängel auf. Betriebe der Kategorien II und III unterliegen einer ständigen verstärkten innerbetrieblichen Kontrolle und straffen hygienischen Maßnahmen, um einen einwandfreien hygienischen Verkehr mit Lebensmitteln zu gewährleisten).

Nur der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde konnte im Rahmen der von den zuständigen Organen geführten Kontrollen in die Kategorie I (gut) eingestuft werden, die Einstufung weiterer 20 Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe erfolgte in die Kategorie II, während der überwiegende Teil (insgesamt 51) in die Kategorie III (schlecht) eingestuft werden musste.

Bei den von Vertretern der EG (Hygiene-Tierärzte) in Fleischexportbetrieben der DDR geführten Kontrollen erfüllten lediglich drei Schlachtbetriebe die an sie gestellten hygienischen, technischen und technologischen Anforderungen für die devisenrentableren Fleischexporte anstelle des Exports von Lebendvieh in die BRD und den übrigen EG-Raum.

Die allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen in den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben führten aufgrund des hohen Verschleißgrades der Gebäude und Ausrüstungen zwangsläufig in zunehmendem Maße zu Arbeitserschwernissen (z. B. Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen).

Ein wesentlicher, die Leistungsfähigkeit der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe beeinträchtigender Umstand resultiert aus den Disproportionen zwischen den vorhandenen Schlachtkapazitäten und den für die Weiterverarbeitung technologisch notwendigen, jedoch nicht ausreichenden Kühlkapazitäten in der Mehrzahl der Schlachtbetriebe.

Das Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung (ASMW) erteilte 1985 Ausnahmegenehmigungen für die Absicherung der notwendigen Schlachtungen für etwa 29 % des Schlachtviehaufkommens (ca. 450 kt) der DDR.

Diese Ausnahmegenehmigungen waren insbesondere deshalb erforderlich, da die geschlachteten Tiere nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der TGL auf eine Kerntemperatur von 8 °C gekühlt und ausgeliefert werden konnten.

Nach vorliegenden Einschätzungen von Experten werden 1986 voraussichtlich etwa 41 % des Schlachtviehaufkommens der DDR unter den Bedingungen erteilter Ausnahmegenehmigungen des ASMW geschlachtet und verarbeitet werden müssen. (Die vom ASMW für die Absicherung der notwendigen Schlachtungen erteilten Ausnahmegenehmigungen führen zu Abweichungen von den festgelegten Kerntemperaturen des Fleisches, so bei Schweinefleisch von +8 °C auf +12 °C und bei Rindfleisch auf +14 °C. Diese Temperaturabweichungen haben, neben verstärkter Keimentwicklung, auch Auswirkungen auf die Qualität der Erzeugnisse – schnellere Grünfärbungserscheinungen und damit einen erhöhten Schwund zur Folge. Die Kühlung in TGL-gerechter Weise ist insbesondere deshalb notwendig, um die erforderliche Fleischreifung vor der Weiterverarbeitung zu ermöglichen und das Entstehen gefährlicher Bakterienanreicherungen – insbesondere Salmonellen – zu verhindern.)

Nach Feststellungen des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion sind nur 5 von 34 geprüften Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben (u. a. das SVK Eberswalde und das Fleischkombinat Berlin) überhaupt in der Lage, eine TGL-gerechte Kühlung aller Schlachtkörper zu gewährleisten.

Unter diesen Voraussetzungen können deshalb im Wesentlichen nur die für den Export und die Langzeitlagerung bestimmten Schlachtkörper TGL-gerecht gekühlt werden.

Die unzulässigen und mit Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung der DDR verbundenen Temperaturabweichungen treten hauptsächlich bei den zur Verarbeitung für die Versorgung der Bevölkerung vorgesehenen Schlachtkörpern auf.

Durch die Nichteinhaltung der TGL treten nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen des Amtes für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung erhöhte Substanzverluste von ca. 4 000 t Fleisch pro Jahr sowie Qualitätsminderungen ein. Dadurch wird die Qualität und die Haltbarkeit des Fleisches sowie der Fleisch- und Wurstwaren negativ beeinflusst, und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bevölkerung bei Rohverzehr des nicht ausreichend gekühlten Fleisches können nicht ausgeschlossen werden.

Nach übereinstimmenden Aussagen von Fachleuten würden die in Erwägung gezogenen Möglichkeiten zur Mobilisierung weiterer Reserven – u. a. die sofortige Verarbeitung von schlachtwarmem, ungekühltem Rindfleisch im Interesse der Entlastung der Kühlkapazitäten – die Gefahren für das Eintreten von auf Qualitätsminderungen zurückzuführenden Verlusten weiter vergrößern, und es könnten noch weitergehende Risiken bei der Gewährleistung hygienischer Erfordernisse und damit des Gesundheitszustandes der Bevölkerung entstehen.

Die Rückstände in der Rekonstruktion und Erweiterung der Kühlkapazitäten der Schlachtbetriebe resultieren nach Feststellungen des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion vor allem daraus, dass der von den Fleischkombinaten angemeldete Bedarf vom bilanzbeauftragten Organ für kältetechnische Anlagen (dem VEB Maschinenfabrik Halle) seit Jahren nicht bestätigt und auch nicht abgedeckt wurde (für 1986 sei vom anerkannten Bedarf in Höhe von 9,2 Mio. Mark kältetechnischer Anlagen für die Fleischkombinate lediglich etwa ein Drittel dieser Ausrüstungen vertragsmäßig abgesichert). Wie dazu von zuständigen Leitungskadern erklärt wurde, könne der Bedarf der Landwirtschaft insgesamt einschließlich des Bedarfs der Nahrungsgüterwirtschaft nicht in höherem Umfang abgedeckt werden, da neue Produktions- und Exportaufgaben zu realisieren seien.

Im Jahre 1986 betrage der Anteil des materiellen Aufkommens des VEB Maschinenfabrik Halle für den Export und die mikroelektronische Industrie der DDR etwa 83 %, und von dem darüber hinaus für den Inlandbedarf noch zur Verfügung stehenden Fonds an kältetechnischen Anlagen (etwa in Höhe von 7,2 Mio. Mark) erhalte der gesamte Bereich der Landwirtschaft der DDR kältetechnische Anlagen im Wert von 3,1 Mio. Mark.

Aufgrund vorgenannter Tatsachen wurden in den letzten Jahren im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, in den verantwortlichen Organen der Räte der Bezirke und den diesen nachgeordneten bezirksgeleiteten Kombinaten und Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft bereits Anstrengungen mit der Zielsetzung unternommen, über die Erhöhung des Rationalisierungsmittelbaus im VEB Materiell-Technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft Berlin, in einer Reihe bezirksgeleiteter Fleischkombinate – wie Rostock, Berlin, Erfurt und Magdeburg – und durch die Konzentrierung der Investitionen auf die Rekonstruktion und Modernisierung der Schlachtbetriebe eine positive Veränderung zu erreichen. Insgesamt reichten nach vorliegenden Erkenntnissen die diesen Kombinaten und Betrieben zugewiesenen Fonds jedoch nicht aus, das weitere Ansteigen des Verschleißgrades zu verhindern und zumindest die einfache Reproduktion der Anlagen und Ausrüstungen zu gewährleisten.

Eine prinzipielle Verbesserung des Zustandes der Anlagen und Ausrüstungen konnte somit nicht erreicht werden.

Obwohl bis 1990 eine erhebliche Steigerung des Rationalisierungsmittelbaus im Verantwortungsbereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vorgesehen ist, reichen nach Expertenmeinungen die Kapazitäten der Nahrungsgüterwirtschaft allein nicht aus, um die materiell-technischen Sicherheiten für die stabile Versorgung der Bevölkerung und die verlustarme Verarbeitung bei weiter steigendem Schlachtviehaufkommen der Landwirtschaft der DDR zu gewährleisten.

(Das betrifft insbesondere eine Reihe von Verarbeitungsmaschinen des Kombinates Nagema im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau und kältetechnische Anlagen.)

Wie weiter bekannt wurde, führten im 2. Halbjahr 1985 unternommene Anstrengungen zur Herbeiführung entsprechender Entscheidungen auf zentraler staatlicher Ebene zur Entwicklung der Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten für den Zeitraum 1986 bis 1990 bisher noch zu keinen verbindlichen Festlegungen.

Nach neuesten Erkenntnissen ist beabsichtigt, u. a. zum Problem der Rationalisierung, Rekonstruktion und Erweiterung der Kühlkapazitäten in Schlachtbetrieben in absehbarer Zeit die erforderlichen Abstimmungen und Entscheidungen herbeizuführen.

Dabei würden aber die für unbedingt erforderlich erachteten grundsätzlichen Entscheidungen für die Rationalisierung, Rekonstruktion und Erweiterung der Schlachtkapazitäten unberücksichtigt bleiben.

Zur weiteren Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Fleisch- und Wurstwaren, des Ausschlusses von gesundheitlichen Gefährdungen für die Bevölkerung der DDR und unter Berücksichtigung entsprechender Festlegungen zum Exportgeschehen im Verantwortungsbereich der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, insbesondere zur Erwirtschaftung von konvertierbaren Zahlungsmitteln durch die Fleischindustrie, sowie der verlustarmen Verarbeitung der zu erwartenden weiteren Erhöhung des Schlachtviehaufkommens wird es für erforderlich erachtet, umgehend auf zentraler staatlicher Ebene entsprechende Entscheidungen zur Sicherung des unbedingt notwendigen Ausrüstungsbedarfs der Fleischindustrie der DDR herbeizuführen und diese in die Bilanzen des Fünfjahrplanes 1986 bis 1990 einzuordnen.

Insbesondere in den Kombinaten Nagema (MALF), Luft- und Kältetechnischer Anlagenbau (MSAB)1 und Umformtechnik (WMW) sollten Voraussetzungen geschaffen werden, den unbedingt notwendigen Bedarf der Fleischwirtschaft besser als bisher abzudecken.

Darüber hinaus sollten im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung bzw. zum Ausbau des Rationalisierungsmittelbaus in allen Fleischkombinaten und im VEB Materiell-Technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft eingeleitet werden, um die weitere Zunahme des Verschleißgrades zu verhindern.

  1. Zum nächsten Dokument Mindestumtausch 28.7.–3.8.1986

    6. August 1986
    Information Nr. 364/86 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 28. Juli 1986 bis 3. August 1986

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    4. August 1986
    Information Nr. 363/86 über Aktivitäten feindlicher Kräfte der BRD und Westberlins im Zusammenhang mit dem 25. Jahrestag der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls