Provokation an der Berliner Mauer durch einen US-Bürger (4)
17. Juni 1986
Information Nr. 288/86 über erneute provokatorische Aktivitäten des Bürgers der USA, Runnings, John, gegen die Staatsgrenze der DDR
Am 15. Juni 1986, von 20.25 Uhr bis 20.27 Uhr, führte der Bürger der USA Runnings, John, J. (68),1 geboren am 22. August 1917, [Nr., Straße], Seattle Wa 98115, erneut provokatorische Handlungen gegen die Staatsgrenze der DDR im Bereich der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße vom Westberliner Territorium aus durch.
In Begleitung einer namentlich nicht bekannten männlichen Person drang Runnings ca. zwei Meter provokatorisch in das Hoheitsgebiet der DDR ein, wobei er ein aus einer Kartonage (Abmessungen ca. 40 × 30 × 25 cm) bestehendes Sichtelement mitführte, das an einem ca. zwei Meter langen Stiel befestigt war und folgende Aufschriften trug:
»West Ost über die Mauer« (auf zwei Seiten), »Verwundbar Aggression« und »Politische Initiatives« (wörtliche Wiedergabe).
Runnings ließ sich bei seinem widerrechtlichen Eindringen in das Hoheitsgebiet der DDR von der ihn begleitenden männlichen Person fotografieren. Nach diesen Handlungen entfernten sich beide Personen in Richtung Westberliner Innenstadt.
Runnings war bereits am 31. Mai 1986 nach rechtswidrigem Überschreiten der Grenzlinie von Westberlin aus an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße bei der Durchführung provokatorischer Handlungen gestellt und auf Westberliner Gebiet zurückgedrängt worden (siehe Information des MfS Nr. 267/86 vom 3. Juni 1986).
Am 9. Juni 1986 war Runnings durch Angehörige der Grenztruppen der DDR festgenommen worden, nachdem er vom Westberliner Stadtbezirk Kreuzberg aus unter Zuhilfenahme einer Leiter die Grenzsicherungsanlagen überstiegen hatte und rechtswidrig in das Staatsgebiet der DDR eingedrungen war (siehe Information des MfS Nr. 276/86 vom 10. Juni 1986).
Die geführten Untersuchungen ergaben eindeutig, dass Runnings mit seinen provokatorischen Handlungen das Ziel verfolgte, öffentlich seine »Abscheu« gegen die Grenzsicherungsanlagen der DDR zu bekunden.
Entsprechend der getroffenen zentralen Entscheidung war Runnings am 9. Juni 1986 an Vertreter der Botschaft der USA in der DDR übergeben und die Erwartung ausgesprochen worden, dass geeignete Maßnahmen zur Unterbindung weiterer derartiger Provokationen eingeleitet werden.
Die erneute provokatorische Handlung des Runnings gegen die Staatsgrenze der DDR stellt eindeutig unter Beweis, dass den Forderungen der DDR seitens der Behörden der USA offensichtlich nicht die notwendige Beachtung beigemessen wurde.
Es wird deshalb vorgeschlagen, seitens des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR gegenüber der Botschaft der USA in der DDR erneut entschiedenen Protest gegen die wiederholten provokatorischen Machenschaften des Runnings, John einzulegen.
Mit allem gebotenen Nachdruck sollte die Erwartung ausgesprochen werden, dass die Botschaft der USA in der DDR nach wiederholter Unterrichtung und dringender Aufforderung, die notwendigen Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Handlungen zu ergreifen, unverzüglich wirksam wird und weitere provokatorische Aktivitäten des Runnings gegen die Staatsgrenze der DDR ausgeschlossen werden.