Sprengstoffanschlag gegen die Berliner Mauer
28. Juli 1986
Information Nr. 348/86 über einen Sprengstoffanschlag von Berlin (West) aus gegen die Grenzsicherungsanlagen der DDR im Grenzabschnitt Berlin-Mitte, Charlottenstraße, am 28. Juli 1986
Am 28. Juli 1986, gegen 2.30 Uhr, verübten bisher unbekannte Täter von Berlin (West) aus im Grenzabschnitt Berlin-Mitte, Charlottenstraße, ca. 150 m ostwärts der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße, einen Sprengstoffanschlag gegen die Grenzsicherungsanlagen der DDR.
Wie die bisherigen Untersuchungen ergaben, drangen Täter von Berlin (West) aus rechtswidrig in das den Grenzsicherungsanlagen vorgelagerte Territorium der DDR ein, befestigten am unteren Teil der Grenzmauer einen Sprengsatz und brachten ihn zur Detonation. Infolge des Anschlages wurde in die Grenzmauer eine Öffnung von ca. 1,50 × 1,00 m gesprengt. Des Weiteren wurden u. a. ca. 200 Fenster und Mobiliar von in diesem Grenzabschnitt ca. 40 bis 60 m vom Ereignisort entfernt stehenden Wohnhäusern und anderen Gebäuden, besonders in den Vereinigten Organisationsbetrieben Union-Verlag sowie den Ministerien für Glas- und Keramikindustrie und für Materialwirtschaft beschädigt und Leben und Gesundheit von Bürgern der DDR erheblich gefährdet. Zwei Angehörige der Grenzsicherungskräfte erlitten einen leichten Schock.
Kurz nach der Detonation betraten Angehörige der Polizei von Berlin (West) mehrfach rechtswidrig am Ereignisort das DDR-Territorium und verließen das Territorium erst nach mehrmaligen Aufforderungen durch dienstverrichtende Grenzsicherungskräfte der DDR. Angehörige der US-Militärpolizei waren am Ereignisort.
Es wird vorgeschlagen, durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten gegenüber dem Senat von Berlin (West) gegen diesen schwerwiegenden provokatorischen Anschlag an der Staatsgrenze der DDR entschieden zu protestieren.
Der Entwurf einer Presseveröffentlichung dazu wurde bereits dem Mitglied des Politbüros und Sekretär des ZK der SED, Genossen Egon Krenz,1 zur Bestätigung vorgelegt.2