Verdacht auf Sprengstoff am Bahnhof Friedrichstraße
[ohne Datum]
Information Nr. 575/86 über das Ergebnis durchgeführter Überprüfungen von auf dem Bahnhof Friedrichstraße deponierten Gepäckstücken nach Sprengstoffen am 21. Dezember 1986
Am 21. Dezember 1986, 14.30 Uhr, erhielt der Generalstaatsanwalt der DDR vom Generalstaatsanwalt beim Kammergericht in Berlin (West) ein Telex mit dem Rechtshilfeersuchen, auf dem Bahnhof Friedrichstraße das in der Gepäckaufbewahrung unter der Quittungs-Nr.: 0842 A deponierte Gepäck zu kontrollieren. Dieses Ersuchen wurde damit begründet, dass von einem Jordanier namens [Name, Vorname] (30), wohnhaft [Straße, Nr.], Wilhelmshafen 2940, BRD, der in Berlin (West) in einem Ermittlungsverfahren bearbeitet werde, Aussagen vorliegen würden, nach denen in diesem Gepäck Sprengstoff gelagert wäre. (Ein gleiches Ersuchen wurde am 22. Dezember 1986, 16.30 Uhr, vom Chef des Protokolls der Militärmission der USA in Berlin (West), Goodman,1 an die Botschaft der UdSSR in der DDR übermittelt, die darüber das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR in Kenntnis gesetzt hat.)
Im Ergebnis der durch das MfS unverzüglich eingeleiteten Überprüfungen wurde festgestellt, dass sich unter der angegebenen Quittungs-Nummer in der Gepäckaufbewahrung seit dem 17. Dezember 1986 drei Gepäckstücke (zwei blaue Segeltuchtaschen und ein Koffer) befinden.
(Diese Gepäckaufbewahrung befindet sich im Westteil des Bahnhof Friedrichstraße vor der Einreiseabfertigung in die DDR.)
Am Koffer befindet sich ein Gepäckanhänger, der mit der vorgenannten Adresse des [Name] beschriftet ist.
Unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen wurden die Gepäckstücke nach einer Röntgenuntersuchung (ergab keine Hinweise auf das Vorhandensein von Mechanismen, die beim Öffnen zur Zerstörung der Gepäckstücke hätten führen können) ohne Komplikationen geöffnet.
In den Gepäckstücken befanden sich hauptsächlich Bekleidungsstücke einer männlichen Person, Kosmetikartikel, kunstgewerbliche Gegenstände (Leuchter, Kaminuhr, Kleintierplastiken aus Metall), Tonbandkassetten – arabisch beschriftet – sowie zwei Beutel mit getrockneten pflanzlichen Substanzen und ein Beutel mit einer unbekannten pastösen Substanz.
Die kriminaltechnischen Untersuchungen haben zweifelsfrei ergeben, dass sich der Verdacht auf das Vorhandensein von Sprengmitteln nicht bestätigte und es sich bei den vorgefundenen Substanzen nicht um Suchtmittel handelt.
Der Generalstaatsanwalt der DDR hat im Ergebnis der durchgeführten Überprüfungen und Untersuchungen am 22. Dezember 1986, 16.00 Uhr, dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht in Berlin (West) per Telex mitgeteilt, dass bei der Überprüfung des Gepäcks keine relevanten Feststellungen getroffen worden sind.