Vorkommnisse mit westl. Militärangehörigen April–Juni 1986
8. August 1986
Information Nr. 359/86 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1986
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1986 reisten insgesamt 45 276 (47 589)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 9 939 (9 947) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein; darunter 6 688 (6 501) Militärpersonen mit 1 787 (1 807) Militärfahrzeugen.1
* [Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1985«]
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres verringerte sich damit die Gesamtzahl der von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 4,9 % bei einem nahezu gleichbleibendem Stand der Anzahl der Kfz-Einfahrten.
Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 242 (1 264) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 407 (427) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten, davon
[Militärinspektion] | Angehörige | Einfahrten |
|---|---|---|
MI der USA | 280 (394) | 125 (167) |
MI Großbritanniens | 535 (466) | 158 (139) |
MI Frankreichs | 427 (404) | 124 (121) |
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit insgesamt ein weiterer Rückgang in der Anzahl sowohl der durchgeführten Aufklärungsfahrten als auch der mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 4,7 % bzw. 1,7 % festzustellen, wobei die Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen durch Angehörige der MI der USA mit einem Anteil von 30,7 % (39,1 %) an den Gesamteinfahrten weiter beträchtlich zurückging.
Nach getroffenen Feststellungen wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1986 in 288 (306) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI
der USA | in 106 (99) Fällen |
|---|---|
Großbritanniens | in 132 (144) Fällen |
Frankreichs | in 50 (64) Fällen |
beteiligt waren.
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1985 ist damit bei den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein geringfügiger Rückgang um 5,9 % festzustellen.
Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1986 getroffenen 288 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 283 (296) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 104 (91), Großbritanniens in 131 (143) und Frankreichs in 48 (62) Fällen beteiligt waren.
Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen
[Ordnungswidrigkeiten] | Fälle |
|---|---|
Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) | 157 (161) |
Halten und Parken im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) | 61 (92) |
verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO) | 63 (39) |
Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI der USA mit den Aufklärungsfahrzeugen BC – 102 in 52 Fällen, BC – 104 in 51 Fällen sowie durch Angehörige der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 46 XB 33 in 47 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.
Erneut musste durch die zuständigen Organe der DDR festgestellt werden, dass die Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR, insbesondere das Befahren gesperrter Straßen und Gebiete sowie verkehrswidriges Halten an zur Realisierung von Beobachtungshandlungen geeigneten Standorten, zur Durchführung von Aufklärungshandlungen vor allem an militärischen Objekten, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und an deren bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen erfolgten.
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1986 wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 406 (1 406) Fällen – gleichbleibender Stand gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an
[Objekte] | Fälle | Anteil |
|---|---|---|
Objekten des MfS | 560 (618) | 39,8 % |
Objekten der GSSD | 376 (300) | 26,7 % |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 106 (127) | 7,5 % |
Objekten des MdI | 83 (67) | 5,9 % |
Objekten der NVA | 63 (63) | 4,5 % |
Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 379 (436) – das entspricht einem Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1985 um 13,1 % – der MI Großbritanniens in 760 (656) – Anstieg um 15,9 % – und Frankreichs in 267 (314) Fällen – Rückgang um 15,0 % – beteiligt.
Diese Aufklärungshandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Objekte:
der GSSD
Berlin-Karlshorst: 374 (296) Fälle
des MfS
Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee: 173 (143) Fälle
Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 79 (96) Fälle
Berlin-Treptow, Schnellerstraße: 52 (42) Fälle
Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee: 34 (28) Fälle
der Grenztruppen der DDR
Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 82 (98) Fälle
Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI in
95 (53) Fällen | bis zwei Stunden |
|---|---|
191 (233) Fällen | von zwei bis vier Stunden |
121 (141) Fällen | über vier Stunden |
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Hierzu im Einzelnen:
Militärinspektion | bis zwei Stunden Fälle | zwei bis vier Stunden Fälle | über vier Stunden Fälle |
|---|---|---|---|
der USA | 77 (35) | 44 (109) | 4 (23) |
Großbritanniens | 10 (10) | 35 (28) | 113 (101) |
Frankreichs | 8 (8) | 112 (96) | 4 (17) |
Damit setzt sich die seit Anfang 1983 festzustellende Tendenz der zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres nur noch bezogen auf die MI Großbritanniens fort.
Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt im II. Quartal 1986 ca. 1 351 Stunden, gegenüber ca. 1 560 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das entspricht einem Rückgang um 13,4 %.
Bei Berücksichtigung der Reduzierung des personellen (– 1,7 %) und Kfz-technischen (– 4,7 %) Aufwandes der drei westlichen MI ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 3,3 Stunden (3,7 Stunden) pro Aufklärungsfahrt.
Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:
MI der USA:
(Zu beachten ist, dass durch die MI der USA nach wie vor überwiegend jeweils zwei MI-Fahrzeuge zu gemeinsamen Aufklärungsfahrten eingesetzt werden.)
Durch Angehörige der US-Armee wurden mit den Aufklärungsfahrzeugen BC – 102 und BC – 104 der MI der USA u. a. nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:
Am 7. April 1986, 14.09 Uhr, fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (drei bzw. zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I in Richtung Hintereingang des GSSD-Objektes. Um 14.20 Uhr hielten beide MI-Kfz in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße2 – gegenüber dem Parkplatz an der Trabrennbahn – auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot. Die Insassen des BC – 102 entwickelten von diesem Standort aus bis 14.26 Uhr visuelle Aufklärungsaktivitäten unter Verwendung eines Fernglases in Richtung Sportgarten des GSSD-Objektes und brachten Fototechnik mit verspiegelten Objektiven langer Brennweite gegen Angehörige der GSSD zum Einsatz, die im Sportgarten Ausbildungshandlungen durchführten.
Am 28. April 1986, 12.51 Uhr, befuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (je drei Insassen) in Berlin-Köpenick die Wendenschloßstraße in Richtung Müggelheimer Straße. Während der Vorbeifahrt am Objekt des Wehrkreiskommandos Köpenick richtete jeweils ein Insasse der MI-Kfz Fototechnik in Richtung des genannten Objektes.
Am 1. Mai 1986, 13.15 Uhr, fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (drei bzw. zwei Insassen) in Berlin-Treptow trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus und links« von der Elsenstraße nach rechts in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Abschnitt der Straße Am Treptower Park.
Am 2. Juni 1986, 10.50 Uhr, folgten beide Aufklärungsfahrzeuge (je zwei Insassen) in Berlin-Blankenburg, Blankenburger Pflasterweg einem Lkw der bewaffneten Organe der DDR. In Höhe des Objektes des MdI richteten die Insassen aus den fahrenden MI-Kfz heraus Fototechnik gegen den genannten Lkw.
Am 29. Juni 1986, 16.00 Uhr, hielten beide Aufklärungsfahrzeuge (je zwei Insassen) gemeinsam mit den Aufklärungsfahrzeugen der MI Großbritanniens 24 XH 83 (zwei Insassen) und 44 XB 90 (drei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I am Hintereingang des Objektes der GSSD. Nach Ausfahrt von Militärtechnik der GSSD aus dem Objekt brachten MI-Angehörige, die die Fahrzeuge verlassen hatten, Fototechnik zum Einsatz.
Diese Aufklärungsaktivitäten wiederholten sich an der Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, zu der die Aufklärungsfahrzeuge der GSSD-Militärkolonne gefolgt waren. Um 17.37 Uhr fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA in Berlin-Oberschöneweide, Straße An der Wuhlheide, trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I und hielten bis 17.54 Uhr am Hintereingang des dortigen Objektes der GSSD, aus dem Motorengeräusche drangen.
Um 18.02 Uhr fuhren beide MI-Fahrzeuge von der Straße An der Wuhlheide bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend in die Hermann-Duncker-Straße.
MI Großbritanniens:
Am 11. Juni 1986, 8.55 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 44 XB 90 (drei Insassen), in Berlin-Pankow, Damerowstraße/Klaustaler Straße. Der Beifahrer des MI-Kfz stand dabei auf dem Türschweller des Fahrzeuges und nutzte diese erhöhte Position zum Einsatz von Fototechnik in Richtung eines auf dem Verladebahnhof Pankow stehenden Militärtransportes der NVA.
Am 24. Juni 1986, 12.00 Uhr, brachten Angehörige der britischen Armee aus dem gleichen Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) heraus in Berlin-Lichtenberg, Siegfriedstraße, Fototechnik in Richtung des Objektes des MfS zum Einsatz.
Angehörige der MI Großbritanniens begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug 46 XB 33 der MI Großbritanniens u. a. nachfolgende rechtswidrige Handlungen:
Am 2. April 1986, 12.24 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße3 in Richtung Köpenicker Allee.
12.50 Uhr befuhr es den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Kiesweg. 12.57 Uhr fuhr das Kfz von der Verlängerten Waldowallee in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Wiesengrundstraße.
Am 4. April 1986, 9.03 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I in Richtung Hintereingang des Objektes der GSSD.
Am 14. April 1986, ab 10.45 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee, ca. 100 m vor Kreuzung Wiltbergstraße verkehrswidrig auf dem unbefestigten Randstreifen mit laufendem Motor. Mehreren Aufforderungen durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei, die Fahrt fortzusetzen und die als Protokollstrecke für die Fahrt des Generalsekretärs des ZK der Arbeiterpartei Äthiopiens und Vorsitzenden des Provisorischen Militärischen Verwaltungsrates, Mengistu Haile Mariam,4 zum Regierungskrankenhaus Berlin-Buch gesicherten Straßen zu räumen, wurde nicht Folge geleistet. Um jede Beeinträchtigung einer sicheren Vorbeifahrt der Delegation auszuschließen, wurde das Aufklärungsfahrzeug um 12.35 Uhr durch Sicherungskräfte blockiert sowie Aufklärungsaktivitäten durch Verhängen der Autoscheiben unterbunden.
Um 13.30 Uhr wurde die Blockierung aufgehoben.
Am 15. April 1986, 11.30 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Blankenburg den Blankenburger Pflasterweg in Richtung Malchow. Während eines kurzzeitigen Halts am dortigen Objekt des MdI wurde aus dem Fahrzeug heraus Fototechnik gegen das gesamte Objekt zum Einsatz gebracht.
Am 23. Mai 1986, 12.15 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Köpenick, vor der Köpenicker Straße in eine für alle Fahrzeuge (außer Versorgungsfahrzeuge) gesperrte Zufahrtstraße zu dort gelegenen Objekten der bewaffneten Organe der DDR, wendete und hielt an.
Durch die geöffnete Dachluke hindurch brachte ein Angehöriger der britischen Armee Fototechnik – zum Teil mit Objektiven langer Brennweite – in Richtung der genannten Objekte zum Einsatz. Gleichartige Aufklärungsaktivitäten wiederholten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges am 26. Mai 1986, 14.43 Uhr, wobei zusätzlich das Hauptgebäude des Ministeriums für Wissenschaft und Technik, Köpenicker Straße 325 a, mit einbezogen wurde.
Am 30. Mai 1986, von 9.17 bis 9.18 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) erneut am vorgenannten Ort. Der Beifahrer verließ das MI-Kfz und brachte am Fahrzeug stehend eine Kleinbildkamera mehrfach in Richtung Einfahrt der Objekte zum Einsatz.
Am 18. Juni 1986, 11.25 Uhr, brachte ein Angehöriger der britischen Armee in Berlin-Weißensee, Rennbahnstraße/Roelckestraße nach Verlassen des Aufklärungsfahrzeuges (zwei Insassen) eine Filmkamera gegen eine den Standort in Richtung Stadtzentrum passierende SPW-Kolonne der Kampfgruppen der Arbeiterklasse5 zum Einsatz.
Am 24. Juni 1986, 11.50 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst aus Richtung Wiesengrundstraße kommend die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee in Richtung Fritz-Schmenkel-Straße. Circa 100 m vor der Einfahrt zum dortigen Objekt der bewaffneten Organe der DDR brachte der Beifahrer bei kurzem Halt aus dem Fahrzeug heraus Fototechnik in Richtung Objekteinfahrt zum Einsatz.
Am 29. Juni 1986 verstießen die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges (drei Uniformierte) bei gemeinsam mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 44 XB 90, (zwei Insassen) durchgeführten ausgedehnten Aufklärungsaktivitäten im Bereich der Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn in Karlshorst/Wuhlheide fortgesetzt gegen Bestimmungen der StVO der DDR.
Im Einzelnen kam es zu folgenden Rechtsverletzungen:
Durch 46 XB 33:
- –
21.04 Uhr Verletzung des Verkehrsverbots für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) durch Befahren des Privatweges I;
- –
21.06 Uhr vom Privatweg I durch Einfahren nach links in die Straße An der Wuhlheide bei vorgeschriebener Fahrtrichtung »rechts«;
- –
21.11 Uhr Befahren der für alle Fahrzeuge gesperrten Brunnengalerie;
- –
21.16 Uhr Missachtung des Verkehrsverbots für alle Fahrzeuge am Bahndamm des Rangierbahnhofs Wuhlheide entlang in Richtung Brunnengalerie;
- –
21.49 Uhr – wie 21.04 Uhr;
- –
21.54 Uhr – wie 21.11 Uhr;
- –
22.36 Uhr Befahren der für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straße Am Bahnhof Wuhlheide.
Durch 44 XB 90:
- –
18.09 Uhr Missachtung des Verkehrsverbots für alle Fahrzeuge am Bahndamm des Rangierbahnhofs Wuhlheide entlang in Richtung Brunnengalerie;
- –
18.11 Uhr Befahren der für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straße Am Bahnhof Wuhlheide;
- –
21.16 Uhr – wie 18.09 Uhr;
- –
21.45 Uhr Befahren der für alle Fahrzeuge gesperrten Brunnengalerie;
- –
21.52 Uhr – wie 18.09 Uhr;
- –
22.30 Uhr – wie 18.09 Uhr;
- –
22.36 Uhr – wie 18.11 Uhr.
Von 21.20 Uhr bis 21.40 Uhr hielten beide Aufklärungsfahrzeuge in Berlin-Karlshorst, Köpenicker Allee gegenüber dem Kiesweg verkehrswidrig auf dem Gehweg.
Drei Angehörige der britischen Armee hatten die MI-Kfz verlassen und brachten von 21.28 Uhr bis 21.40 Uhr intensiv Fototechnik, teilweise mit Blitzlichteinrichtungen, gegen eine Kolonne von Militärfahrzeugen der GSSD, die den Standort aus der Verlängerten Waldowallee kommend in Richtung Kiesweg passierte, zum Einsatz.
MI Frankreichs:
Am 16. April 1986, 11.23 Uhr, fuhren Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 661 – 2638 (vier Insassen) in Berlin-Weißensee von der Klement-Gottwald-Allee6 trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« nach links über zwei Sperrlinien in die Falkenberger Straße.
Um 12.02 Uhr befuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Loreleystraße.
Am 9. April 1986, 14.43 Uhr, fuhren Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 691 – 0061 (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I ein.
Um 14.59 Uhr befuhr es in Berlin-Biesdorf von der Köpenicker Straße aus die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße. Um 15.19 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst von der Verlängerten Waldowallee aus die Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei viermal das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) missachtet wurde.
Am 10. April 1986, 15.03 Uhr, fuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) erneut in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I bis zum Hintereingang des Objektes der GSSD, wendete dort, fuhr zurück und bog trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »rechts«, nach links in die Straße An der Wuhlheide ein.
Am 4. Juni 1986, 9.45 Uhr, befuhren Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 6801 – 1247 (vier Insassen) in Berlin-Lichtenberg von der Ruschestraße aus die für alle Fahrzeuge (außer Dienstfahrzeuge) gesperrte Gotlindestraße bis zur Plonzstraße und zurück.
Um 9.54 Uhr fuhr es aus der für den Durchgangsverkehr gesperrten Dottistraße kommend über die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee.
Am 10. Juni 1986, 19.40 Uhr, befuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) von der Frankfurter Allee aus die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße und die für alle Fahrzeuge (außer Dienstfahrzeuge) gesperrte Gotlindestraße in Richtung Plonzstraße.
Anlage 1 zur Information Nr. 359/86
Übersicht zum Umfang und zur Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1986 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1985
Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1986 insgesamt 84 665 (85 200)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 83 300 (83 604) Angehörige mit 18 115 (17 811) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 1 365 ( 1 596) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 12 068 (12 251) Militärpersonen mit 3 319 (3 438) Militärfahrzeugen.
* [Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das 1. Halbjahr 1985«]
Gegenüber dem Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1985 ist damit ein geringer Rückgang der Anzahl eingereister Militärpersonen sowie der Anzahl an zur Einreise benutzten Militärfahrzeugen um 1,5 % bzw. 3,5 % festzustellen.
Unter den Eingereisten befanden sich 2 515 (2 614) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 819 (894) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen realisierten, davon
- –
564 (810) Angehörige der MI der USA mit 242 (338) Kfz;
- –
1 089 (904) Angehörige der MI Großbritanniens mit 323 (276) Kfz;
- –
862 (900) Angehörige der MI Frankreichs mit 254 (280) Kfz.
Daraus ergibt sich insgesamt ein weiterer Rückgang der Anzahl der eingereisten Angehörigen der westlichen MI sowie der Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen von 3,8 % bzw. 8,4 %, der erneut in besonderem Maße von der MI der USA (Angehörige: – 30,4 %, Einfahrten: – 28,4 % sowie auch von der MI Frankreichs (Angehörige: – 4,2 %, Einfahrten: – 9,3 %) verursacht wird, während das von der MI Großbritanniens eingesetzte Potenzial einen beachtlichen Anstieg aufweist (Angehörige: + 20,5 %, Einfahrten: + 17,0 %). Damit setzt sich die Tendenz des teilweisen Ausgleichs der von den drei westlichen MI eingesetzten Kräfte – auf den Vergleichszeitraum bezogen auf die MI Großbritanniens – weiter fort.
Hierzu folgende Übersicht:
[Militärinspektion] | Anteil an der Gesamtzahl der eingesetzten MI-Angehörigen | Anteil an der Gesamtzahl der eingesetzten MI-Aufklärungsfahrzeuge |
|---|---|---|
MI der USA | 22,4 % (31,0 %) | 29,5 % (37,8%) |
MI Großbritanniens | 43,3 % (34,6 %) | 39,5 % (30,9 %) |
MI Frankreichs | 34,3 % (34,4 %) | 31,0 % (31,3 %) |
Ersichtlich wird damit, dass die MI Großbritanniens das mit Abstand stärkste Kräftepotenzial zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, zum Einsatz bringt.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1986 in 898 (710) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 26,5 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, darunter durch Angehörige der MI
[Militärinspektion] | Fälle | Tendenz |
|---|---|---|
der USA | 458 (145) | (+ 215,9 %) |
Großbritanniens | 300 (278) | (+ 7,9 %) |
Frankreichs | 140 (287) | (– 51,2) |
Weiteren Feststellungen zufolge missachteten Angehörige der drei westlichen MI durch die Begehung grober Ordnungswidrigkeiten in 863 (698) Fällen – Anstieg um 23,6 % – die Bestimmungen der StVO der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 431 (137), der MI Großbritanniens in 298 (276) und der MI Frankreichs in 134 (285) Fällen beteiligt waren.
Während die Anzahl festgestellter Verstöße gegen die Bestimmungen der StVO der DDR durch Angehörige der MI der USA gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1985 sich mehr als verdreifachte, ist ein Rückgang der Feststellungen zu derartigen Handlungen durch Angehörige der MI Frankreichs um 51,2 % zu beobachten. (Die Entwicklungstendenzen auf dem Gebiet der Verstöße gegen die StVO der DDR charakterisieren nur bedingt das Fahrverhalten der drei westlichen MI, da das Feststellungsaufkommen zu derartigen Delikten objektiv erheblichen Schwankungen unterliegt.)
In diesem Zusammenhang wurden in 2 825 (2 858) Fällen Feststellungen über das Vorbeifahren bzw. Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie an anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen bzw. das Passieren von Militärfahrzeugen außerhalb militärischer Objekte getroffen, wobei durch die Insassen der Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit wechselnder Intensität und unter Einsatz verschiedenartiger technischer Mittel Beobachtungs- und Aufklärungshandlungen sowie Aufzeichnungen und Dokumentationen vorgenommen wurden, darunter u. a. an
[Objekte] | Fälle | Anteil |
|---|---|---|
Objekten des MfS | 1 123 (1 185) | 39,8 % |
Objekten der GSSD | 751 (767) | 26,6 % |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 221 (237) | 7,8 % |
Objekten des MdI | 132 (96) | 4,7 % |
Objekten der NVA | 146 (102) | 5,2 % |
An den insgesamt getroffenen Feststellungen über diesbezügliche Aktivitäten waren Angehörige der MI der USA in 837 (694) – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg um 20,6 % –, Großbritanniens in 409 (1 264) – Anstieg um 11,5 % – und Frankreichs in 579 (900) – Rückgang um 35,7 % – Fällen beteiligt.
Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1986 in
158 (194) Fällen | bis zwei Stunden |
|---|---|
396 (403) Fällen | von zwei bis vier Stunden |
265 (297) Fällen | über vier Stunden |
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Die getroffenen Feststellungen lassen insgesamt eine weitere Fortsetzung der Tendenz einer zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten als Ausgleich der erfolgten weiteren Reduzierung ihrer Anzahl erkennen, an der die drei westlichen MI in unterschiedlichem Umfang beteiligt sind.
Hierzu folgende Übersicht:
Militärinspektion | bis zwei Stunden Fälle | zwei bis vier Stunden Fälle | über vier Stunden Fälle |
|---|---|---|---|
der USA | 127 (156) | 96 (156) | 19 (26) |
Großbritanniens | 19 (20) | 76 (54) | 228 (202) |
Frankreichs | 12 (18) | 224 (193) | 18 (69) |
Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt im 1. Halbjahr 1986 ca. 2 970 Stunden gegenüber ca. 3 224 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das entspricht einer Verringerung um 7,9 %.
Bei Berücksichtigung der gleichzeitigen Reduzierung des personellen (– 3,8 %) und Kfz-technischen Einsatzes (– 8,4 %) der drei westlichen MI gegenüber dem Vergleichszeitraum, ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 3,6 Stunden (3,6 Stunden) pro Aufklärungsfahrt, worin sich eine höhere Intensität im Einsatz des gegnerischen Potenzials widerspiegelt.
Anlage 2 zur Information Nr. 359/86
Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungsgruppen der USA und Großbritanniens
Am 4. April 1986, 16.00 Uhr, verursachte der Fahrer des Kleinbusses der USA-Armee, Kennzeichen DL 10 69, Typ Dodge, besetzt mit einer männlichen Person in Uniform, einer männlichen und drei weiblichen Personen in Zivilkleidung, in Berlin-Prenzlauer Berg, Höhe Grundstück Kanzowstraße 7, schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Angehörige der USA-Armee befuhr die Kanzowstraße in Richtung Prenzlauer Allee. In Höhe des Grundstückes Kanzowstraße 7 änderte er ohne Beachtung eines im Überholvorgang befindlichen Kleinkraftrades, Typ S 50 b 2, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, die Fahrtrichtung, wodurch es zu einer seitlichen Berührung mit dem Kleinkraftrad und zum Sturz des Fahrers auf die Fahrbahn kam. Der Fahrer des Kleinkraftrades erlitt Hautabschürfungen und Prellungen und wurde am Unfallort von Kräften der Schnellen Medizinischen Hilfe ambulant versorgt.
An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von jeweils ca. 400 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 18. Juni 1986, 14.45 Uhr, verursachte die Fahrerin des USA-Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Toyota, nach eigenen nicht legitimierten Angaben, [Name, Vorname], geboren am 18. September 1953, wohnhaft Berlin 37, [Straße, Nr.], Dienststelle BOX 4609, MEDDAC APO 09742, in 1020 Berlin-Mitte, Spandauer Straße/Marx-Engels-Forum, schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Die Angehörige der US-Armee (in Uniform) fuhr an oben genannter Kreuzung infolge Nichteinhaltens des Sicherheitsabstandes auf einen verkehrsbedingt haltenden Pkw, Typ Wartburg 353, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Personenschaden trat nicht ein. Es entstand Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen in Höhe von ca. 200 Mark, davon ca. 50,00 Mark am USA-Pkw.
Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 7. Mai 1986, 15.10 Uhr, verursachte der Fahrer des britischen Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Mercedes, besetzt mit einer Person in Uniform und zwei Personen in Zivilkleidung, in Berlin-Mitte, Clara-Zetkin-Straße7/Charlottenstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Angehörige der britischen Armee befuhr die Clara-Zetkin-Straße in Richtung Kupfergraben. Beim Rechtsabbiegen an oben genannter Kreuzung beachtete er nicht den vorfahrtsberechtigten Verkehr und es kam zum Zusammenstoß mit einem die Hauptstraße befahrenden Kleintransporter, Typ B 1000, des Ministeriums für Verkehrswesen der DDR.
Personen wurden nicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von jeweils ca. 400 Mark.
Der Unfall wurde von der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.