Vorkommnisse mit westl. Militärangehörigen Januar–März 1986
29. Mai 1986
Information Nr. 237/86 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1986
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1986 reisten insgesamt 38 024 (36 015)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mi t 8 176 (7 864) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 5 380 (5 750) Militärpersonen mit 1 532 (1 631) Militärfahrzeugen.1
* [Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1985«]
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht das einem Anstieg der Anzahl der insgesamt von Berlin (West) aus eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 5,6 % und der Anzahl der eingefahrenen Kfz um 4,0 %.
Unter den Einreisenden befanden sich 1 273 (1 350) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 412 (467) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten; davon
[Militärinspektion] | Angehörige | Einfahrten |
|---|---|---|
MI der USA | 284 (416) | 117 (171) |
MI Großbritanniens | 554 (438) | 165 (137) |
MI Frankreichs | 435 (496) | 130 (159) |
Damit ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Rückgang der Anzahl sowohl der mit MI-Fahrzeugen eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 5,7 % (– 11,8 %) als auch der durchgeführten Aufklärungsfahrten um 11,8 % (– 10,0 %) festzustellen.
Diese Entwicklung resultiert aus einer sich fortsetzenden erheblichen Abnahme der Anzahl der mit Aufklärungsfahrzeugen eingereisten Angehörigen der MI der USA um 31,7 % (– 30,1 %) und auch Frankreichs um 12,3 % (+ 17,8 %), die durch eine Zunahme bezüglich der MI Großbritanniens um 26,5 % (– 14,8 %) jedoch nicht ausgeglichen wird.
An den Gesamteinfahrten ist die MI der USA nur noch mit einem Anteil von 28,4 % (36,6 %) beteiligt, die MI Großbritanniens mit 40,0 % (29,3 %) und die MI Frankreichs mit 31,6 % (34,0 %).
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1986 wurden in insgesamt 610 (404) Fällen Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR festgestellt, die von Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, insbesondere im Zusammenhang mit aktiven Aufklärungshandlungen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, begangen wurden.
Daran waren Angehörige der MI
[Militärinspektion] | [Fälle] | Anteil in % |
|---|---|---|
der USA | in 352 (46) Fällen | 57,7 |
Großbritanniens | in 168 (134) Fällen | 27,5 |
Frankreich | in 90 (224) Fällen | 14,8 |
beteiligt.
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1985 ist damit bei den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein erheblicher Anstieg um 51,0 % festzustellen.
Während sich die Anzahl begangener rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI der USA gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1985 nahezu versiebenfachte, ein weiterer Anstieg derartiger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens um 25,4 % sichtbar wird, ist bezüglich der MI Frankreichs ein Rückgang um 59,8 % zu beobachten.
Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1986 getroffenen 610 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 580 (95,1 %) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 327 (46) – Anstieg um 611 % –, Großbritanniens in 167 (133) – Anstieg um 25,6 % – und Frankreichs in 86 (223) – Rückgang um 61,4 % – Fällen beteiligt waren.
Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen
[Ordnungswidrigkeit] | Fälle |
|---|---|
Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) | 370 (288) |
Halten und Parken im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) | 91 (54) |
verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO) | 109 (55) |
Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI der USA mit den Aufklärungsfahrzeugen BC – 105 und BC – 104 in 119 bzw. 113 Fällen und durch Angehörige der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 46 XB 33 in 64 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.
Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der MI der USA in 25 Fällen, der MI Frankreichs in vier Fällen und der MI Großbritanniens in einem Fall mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 19792 in das mit Sperrgebietsschildern gesperrte Gebiet Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I (Objekt der GSSD), ein.
Die Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR, insbesondere das Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen sowie das verkehrswidrige Halten, Parken, Einordnen und Wenden erfolgten erneut vordergründig zur Durchführung von Aufklärungshandlungen an militärischen Objekten der bewaffneten Organe der DDR und der GSSD, Verladebahnhöfen sowie Transportwegen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen sowie zu dem Zweck, sich der Kontrolle durch die Schutz- und Sicherheitsorgane zu entziehen.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 419 (1 452) Fällen – Rückgang um 2,8 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1985 an Objekten und Anlagen der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen und Objekten festgestellt, darunter an
[Objekte] | Fälle | Anteil |
|---|---|---|
Objekten des MfS | 563 (572) | 39,7 % |
Objekten der GSSD | 375 (467) | 26,4 % |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 115 (110) | 8,1 % |
Objekten des MdI | 49 (39) | 3,5 % |
Objekten der NVA | 83 (29) | 5,8 % |
Hierzu ist festzustellen, dass dem insgesamt weiter reduzierten Aufwand des Aufklärungspotenzials der drei westlichen MI vergleichsweise nur ein geringfügiger Rückgang der Fälle gegenübersteht, in denen Angehörige der MI an insbesondere militärisch bedeutsamen Objekten/Einrichtungen festgestellt wurden.
Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 458 (258) Fällen – das entspricht einem Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1985 um 77,5 % – der MI Großbritanniens in 649 (608) Fällen – Anstieg um 6,7 % – und Frankreichs in 312 (586) Fällen – Rückgang um 46,8 % – beteiligt.
Diese Aufklärungshandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Objekte:
der GSSD
Berlin-Karlshorst: 371 (464) Fälle
des MfS
Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee: 155 (145) Fälle
Berlin-Treptow, Schnellerstraße: 29 (56) Fälle
Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee: 31 (30) Fälle
Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 71 (77) Fälle
der Grenztruppen der DDR
Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 72 (77) Fälle
Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße: 24 (6) Fälle
Den territorialen Schwerpunkt der Aufklärungstätigkeit der drei westlichen MI bildete im Berichtszeitraum wiederum das Gebiet Berlin-Karlshorst mit den dort befindlichen Objekten und militärischen Übungsflächen der GSSD sowie die Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, Wiesengrundstraße.
Am 12. und 14. Januar 1986 fuhren jeweils zwei Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA in Berlin-Oberschöneweide zielgerichtet eine Freifläche zwischen Privatweg I und II an, wobei die Angehörigen der USA-Armee jeweils systematisch den Boden in einem Gebiet absuchten, wo Angehörige der GSSD einige Tage zuvor eine Übung durchgeführt hatten.
Es konnte festgestellt werden, dass die MI-Angehörigen Papierreste, Metallteile, Draht, Knöpfe u. a. aufsammelten und im Fond der Aufklärungsfahrzeuge verstauten.
Vom 24. bis 26. Januar 1986 hielten sich – teilweise zeitlich überlappend – drei Aufklärungsfahrzeuge der MI Großbritanniens über relativ lange Zeiträume im nördlichen Teil der DDR-Hauptstadt auf, wobei die Insassen vor allem Autobahnabschnitte und Strecken der Deutschen Reichsbahn im Bereich der Abzweigung Karow-West (Brücke Bucher Straße) beobachteten. Bei der Durchfahrt mehrerer Militärtransporte wurden jeweils Aufklärungshandlungen unter Einsatz von Fototechnik und Blitzlichteinrichtungen realisiert.
Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1986 in
63 (141) Fällen | bis zwei Stunden | Rückgang 55,3 % |
|---|---|---|
205 (170) Fällen | von zwei bis vier Stunden | Anstieg 20,6 % |
144 (156) Fällen | über vier Stunden | Rückgang 7,7 % |
Hierzu folgende Übersicht:
Militärinspektion | bis zwei Stunden Fälle | zwei bis vier Stunden Fälle | über vier Stunden Fälle |
|---|---|---|---|
der USA | 50 (121) | 52 (47) | 15 (3) |
Großbritanniens | 9 (10) | 41 (26) | 115 (101) |
Frankreichs | 4 (10) | 112 (97) | 14 (52) |
Damit setzt sich die seit Anfang 1983 festzustellende Tendenz der zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten insgesamt weiter fort.
Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI im I. Quartal 1986 in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt ca. 1 619 Stunden, gegenüber 1 664 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Trotz rückläufiger Entwicklung der Anzahl der Aufklärungsfahrten um insgesamt 55 Einfahrten (siehe Seite 2) ist eine annähernd gleichgebliebene Gesamtaufenthaltsdauer festzustellen.
Ausgewählte Beispiele zur Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie zu Verletzungen der Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihrer Aufenthalte in der Hauptstadt der DDR, Berlin:
MI der USA
(Zu beachten ist, dass durch die MI der USA nach wie vor überwiegend jeweils zwei MI-Fahrzeuge zu gemeinsamen Aufklärungsfahrten eingesetzt werden.)
Am 4. Februar 1986, ab 3.55 Uhr, hielten sich die Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA BC – 102 (zwei Insassen) und BC – 103 (zwei Insassen) im Gebiet Berlin-Blankenfelde, Arkenberge – Nähe Autobahnzubringer – auf. Die Angehörigen der USA-Armee entwickelten von den Fahrzeugen aus visuell und unter Einsatz von Fototechnik Aufklärungsaktivitäten in Richtung Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn, insbesondere während der Vorbeifahrt von Transportzügen.
Am 7. Februar 1986, gegen 12.20 Uhr, befuhren die Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA BC – 103 (vier Insassen) und BC – 104 (drei Insassen) in Berlin-Lichtenberg die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße in Richtung Normannenstraße. In Höhe Dottistraße wurden beide Fahrzeuge durch Posten der Verkehrspolizei mehrmals durch entsprechende eindeutige verkehrsregulierende Maßnahmen zum Halten und Wenden aufgefordert. Diese Aufforderungen wurden durch die Fahrer beider Aufklärungsfahrzeuge missachtet, wobei es durch rücksichtslose provokatorische Fahrweise zur Verletzung von zwei Angehörigen der Verkehrspolizei kam. (siehe dazu Information des MfS Nr. 72/86 vom 13.2.1986)
Mit den Aufklärungsfahrzeugen BC – 103 und BC – 105 der MI der USA begingen Angehörige der USA-Armee u. a. nachfolgende rechtswidrige Handlungen:
Am 22. Januar 1986, von 10.52 Uhr bis 10.57 Uhr sowie von 10.58 bis 11.01 Uhr, hielten beide Aufklärungsfahrzeuge (je zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße an zwei Stellen am dortigen Objekt der NVA im Halteverbot. Aus den Fahrzeugen heraus entwickelten die Angehörigen der USA-Armee visuell Aufklärungsaktivitäten in Richtung NVA-Objekt.
Am 24. Januar 1986, 16.00 Uhr, standen beide Aufklärungsfahrzeuge (vier bzw. zwei Insassen) in Berlin-Niederschönhausen, Wackenbergstraße/Grumbkowstraße verkehrswidrig im Parkverbot.
Die Angehörigen der USA-Armee brachten aus den Fahrzeugen heraus Fototechnik in Richtung Einfahrt des Objektes des MdI (Insassen des BC – 103) und des Objektes des VEB Deutrans (Insassen des BC – 105) zum Einsatz.
Am 29. Januar 1986, von 21.00 Uhr bis 21.10 Uhr, folgten beide Aufklärungsfahrzeuge (zwei bzw. drei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee zwischen Wilhelm-Guddorf-Oberschule3 und Lutherstraße einer Kolonne von Kettenfahrzeugen der GSSD, überholten diese verkehrsgefährdend links und rechts auf dem Gehweg fahrend, wobei aus beiden Fahrzeugen heraus Fototechnik mit Blitzlichteinrichtungen zum Einsatz gebracht wurde. Gleichartige Aufklärungsaktivitäten wiederholten sich dann in Höhe Lutherstraße, als die vorher überholte Kolonne die dort haltenden MI-Kfz passierte.
Durch Angehörige der USA-Armee wurden mit den Aufklärungsfahrzeugen BC – 104 und BC – 105 der MI der USA u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR begangen:
Am 27. Februar 1986, 12.45 Uhr, befuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (je zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg die Hauptstraße in Richtung Rummelsburger Landstraße.
Während der Vorbeifahrt am Objekt der Grenztruppen der DDR brachte der Beifahrer des BC – 104 eine Videokamera in Objektrichtung zum Einsatz.
Am 3. März 1986, von 11.10 Uhr bis 11.16 Uhr, hielten beide Aufklärungsfahrzeuge (je zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I, Nähe Wiesengelände, wo zu diesem Zeitpunkt Angehörige der GSSD militärische Ausbildung durchführten. Ein Angehöriger der USA-Armee brachte Fototechnik in Richtung der GSSD-Angehörigen zum Einsatz. Von 12.00 Uhr bis 12.09 Uhr, standen beide Kfz in der Straße An der Wuhlheide gegenüber Privatweg I auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot.
Als Panzertechnik der GSSD aus dem Privatweg I kommend in Richtung Lindenstraße den oben genannten Standort passierte, brachte der Beifahrer des BC – 104 Fototechnik zum Einsatz.
Am 4. März 1986, 11.20 Uhr, fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (je zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide an der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I, missachteten 11.21 Uhr das dort errichtete Sperrgebietsschild und hielten ab 11.22 Uhr bis 12.02 Uhr am Hintereingang des dortigen Objektes der GSSD. Während dieser Zeit brachte der Beifahrer des BC – 104 eine Videokamera gegen das GSSD-Objekt zum Einsatz.
Am 15. Januar 1986, von 14.16 Uhr bis 14.18 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA BC – 104 (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße4 am Parkplatz des VE Rennbetriebes verkehrswidrig im Halteverbot. Der Beifahrer brachte Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung Sportgarten des GSSD-Objektes zum Einsatz, wo Funktechnik der GSSD errichtet war. Danach fuhr das MI-Fahrzeug über den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Parkplatz und die Hermann-Duncker-Straße zur Straße An der Wuhlheide. Um 14.20 Uhr fuhr es von dort trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA), links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I und missachtete das dort errichtete Sperrgebietsschild. Am Hintereingang des Objektes der GSSD wendete das MI-Kfz, fuhr zurück und bog um 14.23 Uhr unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung »rechts« nach links in die Straße An der Wuhlheide ein. Um 14.34 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst von der Verlängerten Waldowallee aus die Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei viermal das ausgeschilderte Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (dreimal außer Anlieger) missachtet wurde.
Am 14. März 1986, von 11.35 Uhr bis 11.37 Uhr, stand das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Pankow, Damerowstraße an den Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn. Beide Angehörige der USA-Armee verließen das Fahrzeug und tätigten visuell sowie unter Einsatz von Fototechnik Aufklärungsaktivitäten in Richtung eines auf dem Reichsbahngelände stehenden und mit Planen abgedeckten Transportzuges mit verladener Militärtechnik.
Am 24. März 1986, 11.18 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC – 105 (zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg aus Richtung Josef-Orlopp-Straße die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße.
In Höhe Anmeldung MfS missachtete der Fahrer des MI-Fahrzeuges die Aufforderung eines Postens der Verkehrspolizei zum Halten und Wenden und fuhr weiter zur Frankfurter Allee.
Am 25. März 1986, von 13.36 Uhr bis 13.41 Uhr, hielt das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße/Höhe Paulinenauer Straße. Beide Angehörige der USA-Armee brachten vom Fahrzeug aus Fototechnik in Richtung des dortigen Objektes der NVA, auf dessen Gelände Funktechnik aufgebaut war, zum Einsatz.
MI Großbritanniens
Angehörige der britischen Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 24 XH 83 u. a. folgende rechtswidrige Handlungen:
Am 30. Januar 1986, von 11.37 Uhr bis 11.45 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst, Honnefer Straße verkehrswidrig im Parkverbot. Von 12.12 Uhr bis 12.14 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Lutherstraße und von 12.15 bis 12.20 Uhr Fahlenbergstraße jeweils gegenüber den Toren zu den dort befindlichen Objekten der bewaffneten Organe der DDR verkehrswidrig im Halteverbot.
Am 13. März 1986, 11.02 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Köpenick bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage von der Lindenstraße verkehrsgefährdend nach links in die Bahnhofstraße. Von 11.19 Uhr bis 11.21 Uhr hielt es in Berlin-Rahnsdorf, Lutherstraße vor dem Tor des dortigen Objektes der bewaffneten Organe der DDR verkehrswidrig im Halteverbot.
Am 23. März 1986, von 9.49 Uhr bis 9.51 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße vor dem Tor des Objektes der bewaffneten Organe der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Von 9.53 Uhr bis 10.00 Uhr hielt es in der Biberpelzstraße Ecke Straße Nr. 522.5 Zwei Angehörige der britischen Armee begaben sich zur Umgrenzung des dortigen Objektes der bewaffneten Organe der DDR und brachten Fototechnik in Richtung von im Gefechtspark des Objektes abgestellter Militärfahrzeuge zum Einsatz.
Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 44 XB 90 begingen Angehörige der britischen Armee u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR:
Am 7. Januar 1986 befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straßen Lagunenweg (10.07 Uhr und 10.16 Uhr), Biberpelzstraße (10.10 Uhr) und Straße 522 (10.10 Uhr). Um 10.11 Uhr hielt es in der Straße 522/Ecke Straße 523 an. Der Beifahrer stellte sich auf das Dach des Aufklärungsfahrzeuges, um von dieser erhöhten Position aus visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Gefechtspark des Objektes der bewaffneten Organe der DDR zu realisieren. Bei anschließenden Halts von 10.12 Uhr bis 10.15 Uhr sowie von 10.18 Uhr bis 10.23 Uhr in der Fahlenbergstraße entwickelte der Beifahrer gleichartige Aktivitäten, wobei er in beiden Fällen zusätzlich Fototechnik gegen oben genannte Aufklärungsobjekte zum Einsatz brachte.
Um 10.47 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Biesdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße zum Bahndamm und hielt dort. Der Beifahrer begab sich auf den Bahndamm und rannte neben einem langsam fahrenden Transportzug her, während das MI-Fahrzeug im gleichen Tempo folgte. Nähe Hadubrandweg entnahm der Beifahrer dem MI-Kfz Fototechnik, die er anschließend in Richtung Rangierbahnhof zum Einsatz brachte.
Am 23. Januar 1986, von 9.51 Uhr bis 9.55 Uhr, folgte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Treptow Grünauer Straße/Adlergestell einer Kolonne von Militärfahrzeugen der NVA. Dabei fertigten die Insassen Aufzeichnungen an.
Am 15. Februar 1986, ab 16.51 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Schöneweide, Nähe Kreuzung Edison-/Fuststraße. Als sich um 17.00 Uhr aus Richtung Berlin-Schöneweide eine Kolonne Militärfahrzeuge der GSSD dem Standort näherte, verließen die Angehörigen der britischen Armee das Aufklärungsfahrzeug und brachten bis gegen 17.04 Uhr Fototechnik gegen die einzelnen Militärfahrzeuge der vorbeifahrenden Kolonne zum Einsatz.
Angehörige der britischen Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 46 XB 33 u. a. folgende Rechtsverletzungen:
Am 9. Januar 1986, 11.11 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Mitte die ab Grunerstraße für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) und ab Parochialstraße für alle Fahrzeuge (außer berechtigte Kfz) gesperrte Klosterstraße und hielt von 11.12 Uhr bis 11.13 Uhr Höhe Sitz des Ministerrates der DDR verkehrswidrig im Halteverbot.
Am 13. Januar 1986, 13.02 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Robert-Siewert-Straße. Um 13.10 Uhr fuhr das Fahrzeug in Berlin-Biesdorf von der Rechtsabbiegerspur der Kreuzung Alt-Biesdorf/Grabensprung stadtauswärts geradeaus weiter.
Am 17. Januar 1986, von 10.41 Uhr bis 10.54 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade auf der Brücke über die Gleisanlagen verkehrswidrig auf dem Gehweg im Halteverbot. Die Insassen entwickelten vom Fahrzeug aus visuell Aufklärungsaktivitäten in Richtung Verladebahnhof Pankow.
Am 19. März 1986, 11.25 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I. Dabei wurde das dort aufgestellte Sperrgebietsschild missachtet.
Am 20. März 1986, von 9.43 Uhr bis 9.44 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade auf der Brücke über die Gleisanlagen verkehrswidrig im Halteverbot.
MI Frankreichs
Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs 691-0061 begingen Angehörige der französischen Armee u. a. folgende Verletzungen der Rechtsordnung der DDR:
Am 10. Januar 1986, 9.17 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I, wobei gleichzeitig das dort errichtete Sperrgebietsschild missachtet wurde.
Um 9.25 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst von der Stolzenfelsstraße aus die Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn und missachtete dabei dreimal das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger).
Am 4. März 1986, 14.59 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Treptow verkehrswidrig auf dem Gehweg des Adlergestells Höhe Betriebsbahnhof Schöneweide im Halteverbot.
Um 15.02 Uhr wechselte das Fahrzeug den Standort und fuhr auf den Parkplatz der Poliklinik des RAW. Als um 15.06 Uhr auf den Bahnanlagen ein Transportzug mit Militärtechnik der NVA passierte, brachten die Angehörigen der französischen Armee Fototechnik mit Objektiven langer Brennweite in Richtung dieses Militärtransportes zum Einsatz.
Am 10. März 1986, 14.44 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf von der Köpenicker Straße aus die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße in Richtung Bahnanlagen.
Am 30. Januar 1986, 10.38 Uhr, befuhren Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs 6801 – 1247 (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße6 zum Museum des Sieges.7
Am 5. März 1986, 16.35 Uhr, durchfuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße/Marksburgstraße während der Einfahrt der Straßenbahn verkehrsgefährdend den dortigen Haltestellenbereich.
Am 23. Januar 1986, 10.30 Uhr, wendeten Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs 6851-1854 (vier Insassen) in Berlin-Friedrichshain, Koppenstraße im Wendeverbot und befuhren anschließend die für alle Fahrzeuge (außer Bus und Lkw) gesperrte Erich-Steinfurth-Straße. Um 10.31 Uhr fuhr das Fahrzeug von der Erich-Steinfurth-Straße trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »rechts« (außer Mitropa) nach links in die Straße der Pariser Kommune. Um 10.35 Uhr befuhr es den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Teil der Marchlewskistraße am Objekt der Deutschen Volkspolizei vorbei.
Am 22. März 1986, 7.19 Uhr und 9.10 Uhr, fuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Lichtenberg aus der für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Dottistraße nach rechts in die Ruschestraße Richtung Frankfurter Allee.
Anlage 1 zur Information Nr. 237/86
Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektion der USA
Am 13. Februar 1986, 5.40 Uhr, verursachte der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges der Militärinspektion der USA, Kennzeichen BC – 103, Typ Ford Scorpio (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, Straße An der Wuhlheide/Nixenstraße ohne Fremdbeteiligung schuldhaft einen Verkehrsunfall mit schwerem Personen- und Sachschaden.
Der Angehörige der USA-Armee befuhr die rechte Fahrspur der Straße An der Wuhlheide stadtauswärts. Beim Durchfahren einer ausgedehnten Rechtskurve kam er ca. 80 m vor der rechtsseitig einmündenden Nixenstraße infolge zu hoher, den Fahrbahnverhältnissen nicht angepasster Geschwindigkeit nach links ab, geriet auf den links anschließenden unbefestigten Seitenstreifen, durchbrach das dortige Schutzgitter im Haltestellenbereich der Straßenbahn und kam zum Stehen. Der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges wurde durch eingedrungene Schutzgitterteile eingeklemmt und schwer, der Beifahrer leicht verletzt.
An der Karosserie des BC – 103 entstand Totalschaden. Der Sachschaden am Schutzgitter betrug ca. 2 000 Mark.
Am Unfallort befand sich das MI-Aufklärungsfahrzeug BC – 104 (gemeinsame Einreise mit BC – 103 um 4.30 Uhr). Eine medizinische Versorgung am Unfallort durch die um 5.55 Uhr eintreffende Dringende Medizinische Hilfe der Hauptstadt der DDR wurde trotz der Schwere der Verletzungen des Fahrers von den Angehörigen der USA-Armee abgelehnt.
7.33 Uhr traf unter Nutzung des Blaulichts und Sondersignals das Krankenfahrzeug der USA-Armee BC – 200 (sechs Insassen) am Unfallort ein und die Insassen leisteten medizinische Hilfe. Da eine Befreiung des Verletzten nicht gelang, bat ein Major der USA-Armee (Insasse des BC – 200) die Deutsche Volkspolizei um Hilfe. Ein über Funk angeforderter Gerätewagen der Feuerwehr traf um 7.50 Uhr ein, worauf auf Wunsch der amerikanischen Seite unter Einsatz von Hilfsmitteln Karosserieteile des BC – 103 und das Schutzgitter entfernt und der eingeklemmte Fahrer um 8.24 Uhr befreit wurde.
Sein Abtransport erfolgte um 8.26 Uhr durch BC – 200 in Begleitung des BC – 104 unter Nutzung von Sondersignalen. Während der Bergungsarbeiten befanden sich ab 7.53 Uhr außerdem die Pkw der USA-Militärpolizei BC – 140 (vier Insassen), BC – 141 (zwei Insassen) sowie das Abschleppfahrzeug BC – 451 (zwei Insassen) am Unfallort. Die Angehörigen der USA-Militärpolizei tätigten Messungen sowie fotografische Dokumentationen der Unfallstelle, der Einsatzfahrzeuge und -kräfte der Volkspolizei und Feuerwehr sowie aller sich im Unfallbereich aufhaltenden Personen.
8.50 Uhr war die Bergung des Unfallfahrzeuges durch die Insassen des BC – 451 abgeschlossen.
Eine Legitimierung der Militärangehörigen der USA erfolgte nicht. Von 6.30 Uhr bis 7.15 Uhr erfolgte die Unfallaufnahme durch die Verkehrsunfallbereitschaft (VUB) der Deutschen Volkspolizei.
Am 27. März 1986, 11.55 Uhr, verursachte der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges der Militärinspektion der USA, Kennzeichen BC – 105, Typ Ford Scorpio (drei Insassen) in Berlin-Weißensee, Prenzlauer Allee/Gustav-Adolf-Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Angehörige der USA-Armee befuhr die linke Fahrspur der Prenzlauer Allee stadtauswärts und fuhr an oben genannter Kreuzung infolge Unaufmerksamkeit auf einen dort verkehrsbedingt anhaltenden Pkw, Typ WAS 2101 aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Personen wurden nicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von jeweils ca. 400 Mark.
Eine Legitimierung der Militärangehörigen der USA erfolgte nicht. Der Unfall wurde durch die VUB der Deutschen Volkspolizei aufgenommen. Dabei tätigten die Insassen des gleichzeitig mit eingereisten Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC – 104 (drei Insassen) aus dem Fahrzeug heraus Fotoaufnahmen. 14.00 Uhr traf der Kleintransporter der USA-Armee, BC-113, Typ Mercedes (vier Militärpolizisten) am Unfallort ein. Es erfolgte eine Unfallaufnahme.
Anlage 2 zur Information Nr. 237/86
Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs
Am 7. Februar 1986, 10.15 Uhr, verursachte die Fahrerin des Busses der britischen Armee, Kennzeichen 00 X 05, besetzt mit 30 Militärangehörigen in Uniform und fünf Personen in Zivilkleidung, in 1130 Berlin, Frankfurter Allee, Höhe Grundstück Nr. 147, schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Die Angehörige der britischen Armee befuhr die linke Fahrspur der Frankfurter Allee in Richtung Stadtzentrum. In Höhe Frankfurter Allee 147 geriet der Bus infolge Unaufmerksamkeit der Fahrerin in die mittlere Fahrspur, wobei es zu einer seitlichen Berührung mit einem diese Fahrspur benutzenden Pkw, Typ Wartburg 353, aus dem Bezirk Leipzig kam.
Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein gleichermaßen verteilter Sachschaden von insgesamt ca. 300 Mark. Gegen 10.35 Uhr traf ein Kleinbus der britischen Militärpolizei, Kennzeichen 29 XC 05, Typ VW, besetzt mit einer weiblichen und einer männlichen Person in Uniform, am Unfallort ein.
Die weibliche Angehörige der britischen Militärpolizei nahm zwecks Klärung der Unfallursache Kontakt zum Einsatzfahrzeug der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei auf, die den Unfall aufgenommen hatte.
Am 10. Februar 1986, 16.25 Uhr, verursachte der Fahrer des französischen Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Opel Rekord (ein Insasse in Uniform, zwei Insassinnen in Zivilkleidung) in Berlin-Prenzlauer Berg, Pappelallee/Stargarder Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Angehörige der französischen Armee befuhr die Stargarder Straße in Richtung Schönhauser Allee, beachtete nicht das Stoppschild und stieß dadurch im oben genannten Kreuzungsbereich mit einem Pkw, Typ Trabant, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, zusammen.
Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von ca. 5 000 Mark, davon ca. 2 000 Mark am französischen Pkw. Beide Fahrzeuge waren nicht fahrfähig. Der französische Pkw reiste unter Einsatz des Abschleppfahrzeuges der französischen Armee, Kennzeichen [Kennzeichen], um 23.15 Uhr nach Westberlin aus. Die Ausreise der beiden weiblichen Insassen des Unfallfahrzeuges erfolgte bereits um 21.05 Uhr mit dem französischen Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen] nach Westberlin.
Eine Legitimation der französischen Militärangehörigen erfolgte nicht. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 14. Februar 1986, 16.45 Uhr, verursachte der Fahrer des USA-Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Porsche 944 (ein Militärangehöriger, eine Zivilistin), in Berlin-Pankow, Florastraße/Görschstraße, schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Angehörige der USA-Armee befuhr die Florastraße in Richtung Mühlenstraße. Beim Linksabbiegen in die Görschstraße beachtete er nicht den nachfolgenden Verkehr. Dadurch kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw, Typ Trabant, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, der sich mehrmals überschlug.
Ein im Trabant mitfahrendes 7-jähriges Kind wurde dabei leicht verletzt, durch die Dringende Medizinische Hilfe ins Krankenhaus Berlin-Pankow gebracht und dort ambulant medizinisch versorgt.
Darüber hinaus entstand Sachschaden in Höhe von ca. 5 000 Mark, davon ca. 4 000 Mark am Pkw Trabant.
Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Der Unfallverursacher gab sich als Major [Vorname Name 1], die mitfahrende weibliche Person als [Vorname Name 2] aus.
Eine Legitimation erfolgte nicht.
Anlage 3 zur Information Nr. 237/86
Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens
Nur zur persönlichen Information!
Am 4. Januar 1986, 11.35 Uhr, verursachte ein DDR-Bürger aus dem Bezirk Dresden als Fahrer eines Privat-Pkw, Typ Fiat 125p, in Berlin-Mitte, Unter den Linden/Friedrichstraße einen Verkehrsunfall. Der DDR-Bürger befuhr die Straße Unter den Linden aus Richtung Otto-Grotewohl-Straße8 kommend. Beim Linksabbiegen in die Friedrichstraße beachtete er nicht den Gegenverkehr auf der nördlichen Fahrbahn der Straße Unter den Linden, wodurch es zum Zusammenstoß mit dem in Richtung Otto-Grotewohl-Straße fahrenden britischen Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Nissan Micra (vier Insassen, davon zwei in Uniform), kam.
Personen wurden nicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 3 000 Mark.
Eine Legitimation durch die Angehörigen der britischen Armee erfolgte nicht. Gegen 12.30 Uhr traf ein Fahrzeug der britischen Militärpolizei, Kennzeichen 29 XC 13 (zwei uniformierte Insassen) am Unfallort ein. Die Angehörigen der britischen Militärpolizei nahmen Kontakt zum Verkehrsunfallkommando der Deutschen Volkspolizei auf und es erfolgte ein Informationsaustausch zum Unfallhergang.
Die Ausreise des britischen Pkw erfolgte um 15.40 Uhr im Schlepp des britischen Lkw 58 XB 36.
Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 18. Januar 1986, 13.50 Uhr, verursachte ein DDR-Bürger aus der Hauptstadt Berlin mit seinem Pkw, Typ Trabant, in Berlin-Mitte, Unter den Linden Höhe Mahnmal für die Opfer des Faschismus und Militarismus9 einen Verkehrsunfall.
Der DDR-Bürger befuhr die Straße Unter den Linden in Richtung Friedrichstraße, geriet infolge den Fahrbahnverhältnissen nicht angemessener Geschwindigkeit ins Schleudern und stieß dadurch gegen den auf dem Mittelstreifen Unter den Linden abgeparkten Pkw von Angehörigen der in Westberlin stationierten britischen Besatzungstruppen, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Peugeot 305 GL (fünf Insassen, davon zwei in Uniform).
Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 Mark, davon ca. 300 Mark am britischen Pkw.
Eine Legitimation durch die britischen Armeeangehörigen erfolgte nicht.
Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.