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Vorkommnisse mit westl. Militärangehörigen Okt.–Dez. 1985

19. Februar 1986
Information Nr. 81/86 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1985

Im Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. Dezember 1985 reisten insgesamt 53 276 (48 219)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 11 801 (10 802) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 7 078 (6 594) Militärpersonen mit 1 953 (1 832) Militärfahrzeugen.1

* [Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1984«]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erhöhte sich damit die Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen weiter um 10,5 % (26,7 %) sowie die Anzahl der eingefahrenen Kraftfahrzeuge um 9,3 % (31,0 %).

Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 253 (1 393) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 420 (456) Aufklärungsfahrzeugen, davon

[Militärinspektion]

Angehörige

Anteil in %

Einfahrten

Anteil in %

MI der USA

296 (397)

23,6

140 (155)

33,3

MI Großbritanniens

506 (506)

40,4

147 (145)

35,0

MI Frankreichs

451 (490)

36,0

133 (156)

31,7

Damit ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Rückgang in der Anzahl der eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 10,1 % bei einem weiteren Rückgang der durchgeführten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen um 7,9 % (5,4 %) festzustellen.

Dieser Rückgang resultiert aus dem weiteren Absinken der Anzahl der eingereisten Angehörigen sowie der durchgeführten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA um 25,4 % bzw. 9,7 % sowie auch der MI Frankreichs um 8,0 % bzw. 14,7 %, während bezüglich der MI Großbritanniens ein nahezu gleichbleibender Stand gegenüber dem Vergleichszeitraum festzustellen ist.

Trotz des weiter gesunkenen Anteils der MI der USA an den Gesamteinfahrten auf 33,3 % (34 %) bleibt der bestehende annähernde Gleichstand zwischen den drei westlichen MI hinsichtlich der Anzahl der durchgeführten Aufklärungsfahrten bestehen, während die eingereisten Angehörigen der MI Großbritanniens und Frankreichs mit einem Anteil von 40,4 % (36,3 %) bzw. 36 % (35,2 %) an den Gesamteinreisen von MI-Angehörigen noch deutlicher über dem entsprechenden Anteil der MI der USA -23,6 % – (28,5 %) liegen.

(Die durchschnittliche Besetzung der MI-Aufklärungsfahrzeuge mit MI-Angehörigen beträgt bei der MI der USA 2,1 Personen, bei den MI Großbritanniens und Frankreichs dagegen jeweils 3,4 Personen/Fahrzeug.

Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1985 in 601 (393) Fällen – Anstieg um 52,9 % unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, an denen Angehörige der MI

der USA

in 388 (135) Fällen

Anstieg um 187,4 %

Großbritanniens

in 162 (154) Fällen

Anstieg um 5,2 %

Frankreich

in 51 (104) Fällen

Rückgang um 51,0 %

beteiligt waren.

Von den insgesamt getroffenen 601 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 580 (390) – 96,5 % – auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 374 (133) – Anstieg um 181 % –, Großbritanniens in 158 (153) – Anstieg um 3,3 % – und Frankreichs in 48 (104) – Rückgang um 53,8 % – Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalteten im Wesentlichen

[Ordnungswidrigkeit]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO)

394 (242)

verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO)

75 (51)

Halten und Parken im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

104 (74)

Am Häufigsten verursachten Angehörige der MI der USA mit den Aufklärungsfahrzeugen BC – 103, BC – 104 und BC – 102 in 112, 93 bzw. 89 Fällen derartige Verstöße gegen die StVO der DDR.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen drangen des Weiteren Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26.Juli 19792 in 19 (2) Fällen in gesperrtes Gebiet ein.

Das rechtswidrige Eindringen und Befahren von Sperrgebieten erfolgte im Gebiet Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I (Objekt der GSSD), durch Fahrzeuge der MI der USA in zwölf, der MI Großbritanniens in vier und der MI Frankreichs in drei Fällen.

Vordergründig erfolgten die Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR, insbesondere das Befahren gesperrter Straßen sowie das verkehrswidrige Halten, Einordnen und Wenden durch Angehörige der westlichen MI, zur Realisierung von aktiven Aufklärungshandlungen an militärischen Objekten der bewaffneten Organe der DDR und der GSSD, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und an anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen sowie offenkundig auch zu dem Zweck, Kontrollhandlungen von Sicherungskräften festzustellen und sich diesen zu entziehen.

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1985 wurden nach den vorliegenden Hinweisen Angehörige der drei westlichen Ml in insgesamt 1 543 (1 308) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg um 18 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

520 (488)

41,3 (37,3)

Objekten der GSSD

419 (379)

27,2 (29,0)

Objekten der Grenztruppen der DDR

146 (134)

9,5 (10,2)

Objekten des MdI

43 (27)

2,8 (2,1)

Objekten der NVA

82 (65)

5,3 (5,0)

An diesbezüglichen Aufklärungshandlungen waren Angehörige der MI

[Militärinspektion]

[Fälle]

[Entwicklung]

Anteil in %

der USA

in 670 (286) Fällen

Anstieg um 134,3 %

43,4

Großbritanniens

in 641 (679) Fällen

Rückgang um 5,6 %

41,5

Frankreich

in 232 (286) Fällen

Rückgang um 18,9 %

15,1

beteiligt.

Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bildeten vor allem die Objekte:

der GSSD

Berlin-Karlshorst: 413 (377) Fälle

des MfS

Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee: 202 (198) Fälle

Berlin-Treptow, Schnellerstraße: 34 (47) Fälle

Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 99 (74) Fälle

Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee: 26 (18) Fälle

der Grenztruppen der DDR

Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 105 (77) Fälle

Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße: 13 (11) Fälle

und der NVA

Berlin-Friedrichsfelde, Marzahner Chaussee: 15 (20) Fälle

Im Mittelpunkt der Aufklärungstätigkeit der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen, insbesondere der Angehörigen der drei westlichen MI, stand – wie es bereits zu den Nationalfeiertagen der DDR in den Vorjahren der Fall war – die Vorbereitung und Durchführung der Ehrenparade der NVA.3

Während der Vorprobe (2. Oktober 1985), Hauptprobe (4. Oktober 1985) und der Parade selbst sowie beim Abtransport der Technik waren intensive Aufklärungshandlungen zu verzeichnen (vergleiche hierzu auch Information des MfS Nr. 444/85 vom 6. November 1985).

Einreiseintensität sowie Aufenthaltsdauer von Aufklärungsfahrzeugen wiesen im Zusammenhang damit an diesen Tagen eine starke Erhöhung auf, obwohl der Vergleich zum Vorjahr eine rückläufige Tendenz erkennen lässt.

So hielten sich am 2. Oktober 1985 sieben (zwölf) Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI mit insgesamt 26 (39) MI-Angehörigen, am 4. Oktober 1985 sieben (14) Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI mit insgesamt 25 (47) MI-Angehörigen und am 7. Oktober 1985 neun (zwölf) Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI mit insgesamt 33 (43) MI-Angehörigen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf. Im Zeitraum der Ehrenparade hielten sich darüber hinaus 76 Uniformierte und sieben Zivilpersonen der US-Armee (1984 = 94 Uniformierte, 15 Zivilpersonen), 210 Uniformierte der britischen Armee (1984 = 148 Uniformierte, eine Zivilperson), 59 Uniformierte und acht Zivilpersonen der französischen Armee (1984 = 52 Uniformierte, acht Zivilpersonen) in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Die Aufklärungsaktivitäten der drei westlichen MI konzentrierten sich auch in diesem Jahr auf die Dokumentation der Paradetechnik unter Einsatz vielfältiger und leistungsstarker foto- und videotechnischer und akustischer Hilfsmittel während ihres An- und Abmarsches bzw. -transports sowie in den Unterbringungsobjekten und Verladeeinrichtungen und erreichten bei ständiger Steigerung von der Vorprobe über die Hauptprobe ihren Höhepunkt während der Durchführung der Ehrenparade am 7. Oktober 1985.

Erneut war das intensive Bestreben zu erkennen, günstige Situationen zu nutzen, um unmittelbar an die Militärtechnik heranzukommen, zahlreiche technische Details aus nächster Nähe zu dokumentieren und leistungsstarke Fototechnik so einzusetzen, dass auch abgedeckte bzw. von außen nicht ohne Weiteres sichtbare Bereiche erfasst werden. In der Regel wurden die Aufklärungsaktivitäten durch gut instruierte und arbeitsteilig vorgehende Gruppen (zwei bis sieben Personen) realisiert.

Verstärkt wurden technikführende MI-Angehörige und andere Militärangehörige insbesondere bei risikovollen Einsatzoperationen teilweise kooperativ von anderen anwesenden Angehörigen der drei westlichen MI/Besatzungstruppen gegen Sicherungskräfte und Zivilisten abgesichert.

Getroffenen Feststellungen zufolge richteten sich die intensivsten Aufklärungsaktivitäten gegen folgende Waffensysteme: Raketentechnik, Panzertechnik T 72, SPW BMP 1 und 2, SFL 122 mm und 152 mm, Startrampe 9 P 117 M und 2 P 25 Kette, Mehrfachgeschosswerfer RM 70 auf Tatra 813, Fla-SFL-23/4 sowie die Kommandeursfahrzeuge der teilnehmenden Paradeeinheiten.

Bei Panzertechnik/Kettenfahrzeugen standen offensichtlich solche Details, wie Laufwerk, Kette, Aufbauten, Turm, Tank im Vordergrund des Interesses.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1985 zur Durchführung von Aufklärungshandlungen in

56 (131) Fällen

bis zwei Stunden

Rückgang 57,3 %

218 (210) Fällen

von zwei bis vier Stunden

Rückgang 3,8 %

146 (115) Fällen

über vier Stunden

Anstieg 27,0 %

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Damit setzt sich die seit dem Jahre 1983 festgestellte Tendenz der zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten der westlichen MI bei einer gleichzeitigen Reduzierung ihrer Anzahl weiter fort.

Hierzu im Einzelnen:

Militärinspektion

bis zwei Stunden

Fälle

zwei bis vier Stunden

Fälle

über vier Stunden

Fälle

der USA

43 (107)

68 (43)

29 (5)

Großbritanniens

4 (8)

42 (42)

101 (95)

Frankreichs

9 (16)

108 (125)

16 (15)

Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI im IV. Quartal 1985 insgesamt ca. 1 566 Stunden in der Hauptstadt der DDR auf. Das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres (ca. 1 440 Stunden Aufenthaltsdauer) einer Steigerung um 126 Stunden/= 8,8 % trotz gleichzeitiger Reduzierung des personellen und Kfz-technischen Einsatzes um 10,1 % bzw. 7,9 % (vergleiche Seite 2). Die durchschnittliche Dauer des Aufenthaltes pro Aufklärungsfahrt betrug 3,7 Stunden (IV/1984: 3,2 Stunden).

Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin.

MI der USA:

(zu beachten ist, dass seit November/Dezember 1984 durch die MI der USA zur arbeitsteiligen Realisierung von Aufklärungshandlungen in der Regel jeweils zwei MI-Fahrzeuge gemeinsam zum Einsatz kamen, wobei die Insassen des in den folgenden Beispielen erstgenannten MI-Fahrzeuges vorwiegend aktive Aufklärungshandlungen realisierten während die Insassen des zweiten Fahrzeuges diese absicherten.)

Durch Angehörige der USA-Armee wurden mit den Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA, BC – 102 und BC – 103 u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 31. Oktober 1985, 10.16 Uhr bis 10.20 Uhr, hielten beide Aufklärungsfahrzeuge (drei bis zwei Insassen) in Berlin-Friedrichsfelde verkehrswidrig im Halteverbot des Kreuzungsbereiches Straße Am Tierpark/Straße der Befreiung,4 wobei der Beifahrer des BC – 102 aus dem Fahrzeug heraus Fototechnik in Richtung MfS-Objekt zum Einsatz brachte. Um 10.58 Uhr hielten beide MI-Fahrzeuge in der Straße Am Tierpark, Nähe Alfred-Kowalke-Straße. Der gleiche Angehörige der USA-Armee richtete von da aus eine Videokamera gegen das genannte Objekt. 10.59 Uhr fuhren beide Fahrzeuge ca. 200 m in die Alfred-Kowalke-Straße, wendeten und fuhren langsam zurück, währenddessen der Beifahrer abermals Videotechnik in Richtung MfS-Objekt einsetzte. Von 11.04 Uhr bis 11.05 Uhr hielten beide MI-Fahrzeuge in der Werner-Lamberz-Straße5 vor dem Tor des MfS-Objektes verkehrswidrig im Halteverbot. Dabei richtete der im Fond des BC – 102 sitzende Angehörige der USA-Armee Fototechnik unter Nutzung des geöffneten Tores in Richtung Objektinneres.

Am 14. November 1985, 10.51 Uhr, fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (zwei/zwei Insassen) in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm auf die Auffahrt zur Feuerwehr und hielten kurzzeitig verkehrswidrig im Halteverbot. Um 11.54 Uhr wiederholten beide MI-Fahrzeuge die gleiche Rechtsverletzung vor dem Tor des Objektes der Grenztruppen der DDR, Groß-Berliner Damm. Die Beifahrerin des BC – 102 richtete eine Videokamera gegen ein Militärfahrzeug, das in das Objekt fuhr. Ab 11.44 Uhr befuhren beide MI-Fahrzeuge in Berlin-Rahnsdorf in Langsamfahrt bei öfterem kurzzeitigen Halt am Objekt der Grenztruppen den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg.

Ab 11.48 Uhr befuhren sie die ebenfalls für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Biberpelzstraße/Straße 522,6 wobei die Beifahrerin des BC – 102 durch die geöffnete Dachluke hindurch visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung Objektinneres entwickelte. Um 11.54 Uhr wendeten beide Kfz am Ortsausgangsschild und hielten verkehrswidrig im Halteverbot. Die genannte Beifahrerin richtete eine Videokamera auf Postenturm und Begrenzungsmauer des Objektes der Grenztruppen.

Um 12.13 Uhr befuhren beide MI-Kfz in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten und mit einem Verbotsschild gemäß Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 gekennzeichneten Privatweg I bis zum Tor des Objektes der GSSD. Eine Angehörige der USA-Armee verließ das MI-Fahrzeug BC – 103 und hielt eine Schmalfilmkamera in Richtung hinteres Tor und Wachturm des genannten Objektes. Um 12.46 Uhr befuhren beide MI-Kfz in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Arberstraße und hielten von 12.48 Uhr bis 12.50 Uhr in der Siegfried-Widera-Straße7 ca. 20 m vor Neuwieder Straße verkehrswidrig auf dem Gehweg. Durch die geöffnete Dachluke des BC – 103 hindurch brachte der Beifahrer Fototechnik in Richtung der Funkanlagen des dortigen Objektes der Grenztruppen der DDR zum Einsatz.

Am 20. November 1985, 10.50 Uhr bis 10.53 Uhr, befuhren die Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, BC – 102 und BC – 104 (drei bzw. zwei Insassen) in Berlin-Köpenick die Köpenicker Straße, wendeten unmittelbar vor der Einfahrt eines Objektes der bewaffneten Organe der DDR und fuhren zurück. Während der gesamten in Schritttempo gehaltenen Fahrt brachten die Insassen des BC – 102 Fototechnik in Richtung Wachgebäude, Inneres und Umgebung des Dienstobjektes zum Einsatz, während der Beifahrer des BC – 104 Filmaufnahmen des gesamten Gebietes fertigte.

Am 27. Dezember 1985, 9.47 Uhr, fuhren die gleichen Aufklärungsfahrzeuge (zwei/zwei Insassen) in Berlin-Friedrichshain von der Gürtelstraße trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« und »rechts« verkehrsgefährdend nach links in die Frankfurter Allee, wobei sie den Straßenbahnverkehr auf der Gegenfahrbahn behinderten.

Am 4. November 1985, 8.50 Uhr, fuhren die Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, BC – 102 und BC – 105 (zwei/zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg von der Normannenstraße ohne Anzeigen der Fahrtrichtung nach rechts in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße, wendeten verkehrswidrig im Kreuzungsbereich Ruschestraße/Frankfurter Allee und fuhren die Ruschestraße in Richtung Normannenstraße zurück. Um 8.53 Uhr befuhren beide MI-Fahrzeuge aus dem für alle Fahrzeuge (außer Versorgungsfahrzeuge) gesperrten Hoenerweg kommend die Ruschestraße und hielten bis 8.55 Uhr kurz vor Einmündung Dottistraße verkehrswidrig im Halteverbot. Während der jeweiligen Durchfahrten durch die Ruschestraße setzte der Beifahrer des BC – 102 Filmtechnik in Richtung Dienstobjekt des MfS ein.

Am 2. Dezember 1985, 12.44 Uhr, passierten die Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, BC – 103 und BC – 102 (zwei/zwei Insassen) in Berlin-Mitte bei auf »gelb« bzw. »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend die Kreuzung Gertraudenstraße/Mühlendamm in Richtung Grunerstraße. Um 13.07 Uhr fuhren beide MI-Fahrzeuge in Berlin-Oberschöneweide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten und mit einem Verbotsschild gemäß Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 gekennzeichneten Privatweg I bis zum Objekt der GSSD. Um 13.20 Uhr überquerten beide Fahrzeuge in Berlin-Lichtenberg von der Straße Am Tierpark kommend bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend die Kreuzung Am Tierpark/Straße der Befreiung in Richtung Frankfurter Allee. Um 13.57 Uhr befuhren sie in Berlin-Pankow die an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin entlangführende und für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Brehmestraße in Richtung Wollankstraße.

Mit den Aufklärungsfahrzeugen BC – 103 und BC – 104 der MI der USA wurden durch Angehörige der USA-Armee u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR begangen:

Am 27. November 1985, 9.03 Uhr, fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (zwei/zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg aus der Dottistraße trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »rechts« nach links in die Ruschestraße in Richtung Josef-Orlopp-Straße, um 9.05 Uhr aus Richtung Josef-Orlopp-Straße in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee. Während der genannten Vorbeifahrten richteten jeweils beide Beifahrer aus den Fahrzeugen heraus Fototechnik gegen das Dienstobjekt des MfS.

Am 17. November 1985, von 10.48 Uhr bis 11.00 Uhr, um fuhren die gleichen Aufklärungsfahrzeuge (zwei/zwei Insassen) das Dienstobjekt des MfS in Berlin-Lichtenberg, wobei sie um 10.48 Uhr in der Dottistraße, um 10.51 Uhr in der Gotlindestraße, um 10.52 Uhr in der Normannenstraße, um 10.55 Uhr auf dem Roedeliusplatz sowie in der Magdalenenstraße das jeweils bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) missachteten. Beim Durchfahren der Ruschestraße um 10.50 Uhr brachten die Beifahrer der Aufklärungsfahrzeuge eine Videokamera bzw. Fototechnik in Richtung Haupteingang des MfS-Objektes zum Einsatz. Von 12.53 Uhr bis 12.56 Uhr standen beide Aufklärungsfahrzeuge in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee auf dem Parkplatz gegenüber dem Objekt des MfS.

Die Beifahrer beider MI-Fahrzeuge setzten Fototechnik in Richtung des genannten Objektes ein.

Am 19. Dezember 1985, 11.15 Uhr, fuhren die gleichen Aufklärungsfahrzeuge (zwei/zwei Insassen) in Berlin-Mitte von der Berolinastraße trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »rechts« nach links in die Karl-Marx-Allee, wobei sie verkehrswidrig eine Sperrfläche überquerten. Um 11.20 Uhr hielten beide MI-Fahrzeuge in Berlin-Friedrichshain, Grünberger Straße vor der Verkaufsstelle für Organisationsbedarf verkehrswidrig im Halteverbot.

Angehörige der USA-Armee begingen mit den Aufklärungsfahrzeugen BC – 104 und BC – 105 der Ml der USA u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 3. Dezember 1985, von 10.50 Uhr bis 11.10 Uhr, parkten beide Aufklärungsfahrzeuge (zwei/zwei Insassen) in Berlin-Pankow auf der Brücke der Prenzlauer Promenade verkehrswidrig auf dem Fußgängerweg im Halteverbot. Der Beifahrer des BC – 104 tätigte aus dem Fahrzeug heraus unter Verwendung eines Fernglases visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Rangierbahnhof Pankow. Um 11.55 Uhr fuhren beide MI-Fahrzeuge über Lindenhof in Richtung Autobahnschleife, wobei sie Befugnis-widrig das Gebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin, verließen. Um 12.02 Uhr fuhren sie über eine nicht gemäß StVO der DDR gekennzeichnete Anschlussstelle auf die Autobahn, wendeten um 12.05 Uhr Nähe Lindenberger Weg verkehrsgefährdend über den Grünstreifen der Autobahn und verließen diese auf demselben Weg in Richtung Lindenhof.

Am 5. Dezember 1985 führten Angehörige der USA-Armee mit beiden Aufklärungsfahrzeugen (zwei/zwei Insassen) Aufklärungshandlungen in Berlin-Karlshorst durch. Um 9.37 Uhr befuhr BC – 104 in Schritttempo die für alle Fahrzeuge gesperrte Siegfried-Widera-Straße, wobei der Beifahrer eine Videokamera in Richtung der Objekte der GSSD und der Grenztruppen der DDR zum Einsatz brachte. Nachdem BC – 104 Nähe Zwieseler Straße gewendet hatte, wiederholte der Beifahrer seine Aufklärungshandlungen in der Gegenrichtung, während diese durch BC – 105 abgesichert wurden.

Um 10.33 Uhr überquerten beide MI-Fahrzeuge in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee bei geschlossenen Halbschranken und in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage verkehrsgefährdend den Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide.

Am 14. Oktober 1985, 9.45 Uhr, überquerten die Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, BC – 105 und BC – 102 (zwei/zwei Insassen) in Berlin-Mitte bei auf »gelb« bzw. »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend die Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/Alexanderplatz stadtauswärts. Um 9.52 Uhr wendeten sie in Berlin-Prenzlauer Berg, Prenzlauer Promenade/Herthastraße, wobei zwei Sperrlinien überfahren wurden. Von 10.13 Uhr bis 10.17 Uhr standen beide MI-Fahrzeuge auf der Brücke der Prenzlauer Promenade verkehrswidrig im Halteverbot und fuhren anschließend ca. 70 m auf dem Gehweg in Richtung Prenzlauer Allee. Um 10.36 Uhr überquerten sie in Berlin-Mitte bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend die Kreuzung Friedrichstraße/Leipziger Straße in Richtung Grenzübergangsstelle.

MI Großbritanniens:

Angehörige der britischen Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug 24 XH 83 der MI Großbritanniens u. a. folgende rechtswidrige Handlungen:

Am 6. Oktober 1985, 11.15 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Friedrichshagen, Fürstenwalder Damm am Parkplatz verkehrswidrig im Halteverbot. Zwei Angehörige der britischen Armee verließen das Fahrzeug und realisierten visuell Aufklärungsaktivitäten durch Tarnnetze hindurch in Richtung auf dem genannten Parkplatz abgestellter Paradetechnik der NVA.

Von 11.25 Uhr bis 11.32 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug in der Fahlenbergstraße verkehrswidrig im Halteverbot und auf dem Gehweg unmittelbar an der Begrenzungsmauer des Objektes der Grenztruppen der DDR. Um visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung Objektinneres realisieren zu können, stellte sich ein Angehöriger der britischen Armee auf den Türschweller des Aufklärungsfahrzeuges während sich ein weiterer an der Begrenzungsmauer emporzog und dadurch Einsicht in das Objekt gewann.

Von 12.27 Uhr bis 12.31 Uhr parkte das Fahrzeug in Berlin-Marzahn, Köpenicker Straße, Nähe Paulinenauer Straße am dortigen Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot. Zwei Angehörige der britischen Armee verließen das Fahrzeug und nahmen durch aufgespannte Tarnnetze Einsicht in das Objekt, in dem Versorgungseinrichtungen der Paradetruppen etabliert waren.

Am 15. November 1985 folgte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) von 9.35 Uhr bis 10.31 Uhr von Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee bis Berlin-Friedrichshain, Stralauer Allee einem Militärfahrzeug der NVA.

Am 11. Dezember 1985, 9.48 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Marzahn, Köpenicker Straße am Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot. Anschließend stand das MI-Fahrzeug bis 10.02 Uhr in der Straße Alt Biesdorf – Nähe Kfz-Werkstatt – verkehrswidrig auf dem Gehweg im Halteverbot. Die Angehörigen der britischen Armee realisierten Aufklärungsaktivitäten unter Verwendung optischer Hilfsmittel und brachten Fototechnik in Richtung Rückseite des oben genannten NVA-Objektes zum Einsatz, wo NVA-Angehörige unter Einsatz von Pioniertechnik Erdarbeiten durchführten.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 44 XB 90, begingen Angehörige der britischen Armee u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR:

Am 2. Oktober 1985, von 17.40 Uhr bis 21.00 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (fünf Insassen) in Berlin-Marzahn, Straße der Befreiung gegenüber Robert-Uhrig-Straße neben der Fußgängerbrücke. Um 18.38 Uhr passierte eine erste Kolonne von Paradetechnik der NVA (Vorprobe zur Ehrenparade) den Standort. Drei Angehörige der britischen Armee begaben sich an den Straßenrand und realisierten arbeitsteilig Aufklärungshandlungen.

Während ein britischer Armeeangehöriger Notizen fertigte und ein zweiter auf ein Tonaufzeichnungsgerät sprach, übernahm ein dritter Absicherungsaufgaben. Nach Passieren der Kolonne wurden die Notizen dem im Fahrzeug verbliebenen Beifahrer überreicht, der diese mit selbst gefertigten Aufzeichnungen verglich, dazu Uhrzeit, Art und Typen der Militärtechnik, insbesondere zu festgestellten Aufbauten, hinzufügte und anhand einer Strichliste Stückzahlen der vorbeifahrenden Technik festhielt. Diese Vorgehensweise wiederholte sich im angegebenen Zeitraum bei jeder Vorbeifahrt der einzelnen Paradekolonnen.

Am 23. Oktober 1985, 10.07 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Marzahn durch die für alle Kraftfahrzeuge gesperrte und als Trinkwasserschutzgebiet gekennzeichnete Brunnengalerie zum Bahndamm und hielt von 10.17 Uhr bis 10.21 Uhr Nähe Dankratstraße. Zwei Angehörige der britischen Armee verließen das Fahrzeug und begaben sich über die Gleisanlagen zu einem dort abgestellten Plattenwagen der Deutschen Reichsbahn, um darauf verladene Kastenaufbauten von Militärfahrzeugen der NVA in Augenschein zu nehmen. Um 10.38 Uhr fuhr das MI-Fahrzeug von der Köpenicker Straße trotz bestehenden Verkehrsverbots für alle Fahrzeuge zur Südseite des dortigen NVA-Objektes und hielt an der Objektumgrenzung. Drei Angehörige der britischen Armee bestiegen das Dach des Aufklärungsfahrzeuges und nutzten diese erhöhte Position zur Durchführung visueller Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres, während das Fahrzeug im Schritttempo weiterfuhr.

Am 18. Dezember 1985, 11.28 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee, 50 m vor Einmündung Schulze-Boysen-Straße verkehrswidrig auf dem Gehweg. Zwei Angehörige der britischen Armee verließen das Fahrzeug, begaben sich in die Ruschestraße und blieben am Besuchereingang des Dienstobjektes des MfS stehen, wo der eine britische Armeeangehörige dem anderen offensichtlich die örtlichen Gegebenheiten erläuterte.

Um 11.42 Uhr begaben sie sich zum Fahrzeug zurück. Von 11.46 Uhr bis 11.48 Uhr hielt das MI-Fahrzeug in der Werner-Lamberz-Straße vor dem Eingang des MfS-Objektes und von 11.57 Uhr bis 12.01 Uhr in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße8 vor dem Eingang des Objektes der GSSD jeweils verkehrswidrig im Halteverbot. Um 12.17 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus und rechts« (außer NVA) von der Straße An der Wuhlheide nach links in den für alle Fahrzeuge gesperrten und durch ein Verbotsschild gemäß Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 gekennzeichneten Privatweg I zum Hintereingang des Objektes der GSSD. Um 14.01 Uhr fuhr es in Berlin-Karlshorst durch die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Robert-Siewert-Straße bis zum Objekt der GSSD. Zwei Angehörige der britischen Armee verließen das Fahrzeug und begaben sich zur Objektumgrenzung. Ein britischer Armeeangehöriger zog sich, unterstützt von seinem Begleiter, an der Objektbegrenzung hoch und tätigte bis 14.06 Uhr visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres.

Angehörige der britischen Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 46 XB 33, u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 28. Oktober 1985, 10.33 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide den für die Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten und mit einem Verbotsschild gemäß Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 gekennzeichneten Privatweg I sowie das Eichgestell bis in unmittelbare Nähe der Begrenzung des Objektes der GSSD. Zwei Angehörige der britischen Armee verließen das Fahrzeug, begaben sich in gedeckter Haltung zur Objektbegrenzung und tätigten visuell unter Nutzung von Spalten in den Alarmtoren des GSSD-Objektes Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres.

Am 5. November 1985, 14.09 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf verkehrswidrig auf dem Gehweg der Fürstenwalder Allee am Objekt des MfS entlang. Zwei Angehörige der britischen Armee saßen dabei auf dem Dach des Aufklärungsfahrzeuges und brachten Fototechnik in Richtung Objektinneres zum Einsatz.

Am 15. November 1985, 13.58 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (fünf Insassen) in Berlin-Blankenburg, aus Richtung Malchow über den Blankenburger Pflasterweg und einen Feldweg zur Rückseite des dortigen Objektes des MdI. Ein Angehöriger der britischen Armee bestieg das Dach des Fahrzeuges und brachte Fototechnik in Richtung Kfz-Park des Objektes zum Einsatz.

Am 19. November 1985, 11.17 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade auf dem Gehweg der Brücke über den Rangierbahnhof verkehrswidrig im Halteverbot. Bis 11.22 Uhr tätigten die britischen Armeeangehörigen unter Verwendung optischer Hilfsmittel intensive Aufklärungsaktivitäten in Richtung Rangierbahnhof Pankow.

Am 3. Dezember 1985, von 13.35 Uhr bis 13.53 Uhr, stand das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Marzahn, Nähe Balzerstraße am Bahndamm. Zwei britische Armeeangehörige verließen das Fahrzeug in Richtung Rangierbahnhof Wuhlheide, während der Fahrer vor dem Fahrzeug stehend Sichtkontakt zu den Erstgenannten zu halten hatte. Diese begaben sich über zwei Hauptfahr- und zwei Rangiergleise hinweg zu einem abgestellten Plattenwagen mit einem darauf verladenen Militärfahrzeug der NVA. Nachdem ein britischer Armeeangehöriger den Packzettel vom Wagen entfernt und entwendet hatte, dokumentierte er fotografisch unter Zuhilfenahme eines Blitzlichtgeräts Details des Fahrgestells sowie Aufbauten, zu welchem Zwecke er eigens das Militärfahrzeug bestiegen hatte.

Als sich Reichsbahnangehörige näherten, begaben sich die britischen Armeeangehörigen zum Aufklärungsfahrzeug zurück.

Am 10. Dezember 1985, 11.19 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Marzahn von der Straße Alt-Biesdorf aus unter Missachtung des bestehenden Verkehrsverbots für alle Fahrzeuge zur Südseite des NVA-Objektes Köpenicker Straße. Dabei realisierte ein Angehöriger der britischen Armee durch das geöffnete Schiebedach des MI-Fahrzeugs hindurch visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres. Danach verließen zwei britische Armeeangehörige das Fahrzeug, begaben sich in die Nähe einer dort arbeitenden NVA-Pioniereinheit und beobachteten diese bis 11.26 Uhr.

Am 27. Dezember 1985, 11.11 Uhr bis 11.12 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf verkehrswidrig auf dem Gehweg der Fahlenbergstraße an der Umgrenzung des Objektes der Grenztruppen der DDR entlang. Dabei brachte ein britischer Armeeangehöriger im Fahrzeug stehend durch das geöffnete Schiebedach hindurch Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung Objektinneres zum Einsatz.

MI Frankreichs:

Am 30. Dezember 1985, 15.26 Uhr, hielten Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 661 – 2638 (vier Insassen) in Berlin-Hohenschönhausen, Große-Leege-Straße/Freienwalder Straße verkehrswidrig im Halteverbot. Um 15.49 Uhr befuhr es in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße.9

Am 23. Oktober 1985, 9.12 Uhr, fuhren Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreich, 6851 – 1854 (vier Insassen) in Berlin-Lichtenberg, von der Normannenstraße durch die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße zur Frankfurter Allee. Um 9.08 Uhr wendete das Fahrzeug in der Frankfurter Allee/Alfredstraße im Wendeverbot und fuhr erneut trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« nach links in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße.

Am 19. November 1985, 15.37 Uhr, fuhren französische Armeeangehörige mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 6851 – 1862 (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I bis zum Hintereingang des GSSD-Objektes, wobei gleichfalls das aufgestellte Verbotsschild gemäß Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 missachtet wurde.

Am 20. November 1985, 14.40 Uhr, fuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide wiederum von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten und durch ein Verbotsschild gemäß Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 gekennzeichneten Privatweg I bis zum Hintereingang des GSSD-Objektes, wendete dort und fuhr zurück.

Am 2. Dezember 1985, 14.49 Uhr, befuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten und durch ein Verbotsschild gemäß Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 gekennzeichneten Privatweg I bis zum Hintereingang des GSSD-Objektes, wendete dort und fuhr zurück. Um 15.01 Uhr befuhr es die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße. Um 15.14 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße langsam am dortigen Objekt der NVA vorbei, wendete an der Einmündung Lindenstraße und hielt Ecke Paulinenauer Straße an.

Dabei richtete der Beifahrer Fototechnik gegen auf dem Objektgelände getarnt abgestellte Militärfahrzeuge der NVA.

Anlage 1 zur Information 81/86

Übersicht zum Umfang und zur Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1985 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1984

Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1985 insgesamt 189 773 (171 231)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 186 303 (168 351) Angehörige mit 39 572 (35 049) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 3 470 (2 880) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 25 814 (24 637) Militärpersonen mit 7 134 (6935) Militärfahrzeugen.

* [Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das Jahr 1984«]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit ein Anstieg der Anzahl der eingereisten Militärangehörigen sowie der Anzahl der mit Militärfahrzeugen erfolgten Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, um 4,8 % bzw. 2,9 % festzustellen.

Unter den Einreisenden befanden sich 5 312 (6 160) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 1 780 (2 051) Aufklärungsfahrzeugen, davon

  • 1 488 (2 204) Angehörige der MI der USA mit 645 (850) Kfz;

  • 2 046 (2 105) Angehörige der MI Großbritanniens mit 603 (611) Kfz;

  • 1 778 (1 851) Angehörige der MI Frankreichs mit 532 (590) Kfz.

Mit einem deutlichen Rückgang der Anzahl der eingereisten Angehörigen sowie der erfolgten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen der drei westlichen MI um 13,8 % bzw. 13,2 % im Vergleich zum Vorjahr wird der bisher tiefste Stand seit 1976 (Beginn der statistischen Erfassung) erreicht. Damit setzt sich die seit dem Jahre 1977 zu beobachtende rückläufige Tendenz insgesamt weiter fort, wenn auch die Anteile der einzelnen MI an dieser Entwicklung differieren.

Während die Anzahl der eingereisten Angehörigen bzw. erfolgten Einfahrten von Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA absolut um 716 (= -32,5 %) bzw. 205 (= -24,1 %) zurückging, liegen die analogen Werte bezogen auf die MI Großbritanniens bei -59/-2,8 % bzw. -8/-1,3 % und bezogen auf die MI Frankreichs bei -73/-3,9 % bzw. -58/-9,8 %.

Die in den letzten Jahren festgestellte Tendenz zur Herausbildung einer annähernden Parität im Einsatz des Aufklärungspotenzials der drei westlichen MI, die im Jahre 1984 nahezu erreicht war, kann im Berichtszeitraum nur noch bezogen auf die Anzahl der zu Aufklärungsfahrten eingesetzten MI-Fahrzeuge festgestellt werden. Der Anteil der eingesetzten Angehörigen der MI der USA dagegen liegt nur noch bei 28,0 % (MI Großbritanniens 38,5 %; MI Frankreichs 33,5 %).

Dazu die folgende Übersicht:

Zeitraum

Eingereiste MI-Angehörige USA

Eingereiste MI-Angehörige GB

Eingereiste MI-Angehörige Frankreich

Einfahrten MI-Kfz USA

Einfahrten MI-Kfz GB

Einfahrten MI-Kfz Frankreich

1976

5 117

1 732

1 487

1 551

459

406

1977

4 210

1 767

1 416

1 446

464

403

1978

3 227

1 650

1 438

1 467

460

416

1979

3 205

1 713

1 375

1 398

467

381

1980

2 914

1 772

1 372

1 274

491

378

1981

2 644

1 771

1 410

1 202

538

386

1982

2 632

1 950

1 395

1 163

559

383

1983

2 320

2 002

1 547

1 066

581

450

1984

2 204

2 105

1 851

850

611

590

1985

1 488

2 046

1 778

645

603

532

Gegenüber dem Jahre 1976 ist somit ein Rückgang der Anzahl der eingereisten Angehörigen/eingefahrenen Kfz der MI der USA um 70,9 % bzw. 58,4 % festzustellen, während hinsichtlich der MI Großbritanniens und Frankreichs eine entsprechende Steigerung dieser Kennziffern um 18,1 %/31,4 % bzw. 19,6 %/31,0 % zu verzeichnen ist.

Ferner wird ersichtlich, dass das kontinuierlich reduzierte Aufklärungspotenzial der MI der USA insbesondere ab 1982/1983 durch einen verstärkten Einsatz von Kräften/Fahrzeugen der MI Großbritanniens und Frankreichs zum Teil ersetzt wurde.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1985 während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in 1 748 (1 654) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1984 um 5,7 % und höchster Stand seit 1976 – Rechtsvorschriften der DDR verletzt, davon durch Angehörige der MI

der USA

in 771 (844) Fällen

Großbritanniens

in 605 (486) Fällen

Frankreichs

in 372 (324) Fällen

Während die Anzahl der durch Angehörige der MI der USA begangenen Rechtsverletzungen um 8,6 % zurückging, erhöhte sich die Begehung derartiger rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens um 24,5 % und Frankreichs um 14,8 %.

Bezüglich begangener Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR ist seit dem Jahre 1976 nachfolgende Entwicklungstendenz festzustellen:

Zeitraum

Anzahl der Rechtsverletzungen

davon durch Angehörige der MI der USA

davon durch Angehörige der MI Großbritanniens

davon durch Angehörige der MI Frankreichs

1976

2 287

1 559

589

139

1977

1 598

869

640

89

1978

1 488

651

717

120

1979

1 292

483

731

78

1980

1 063

402

591

70

1981

1 443

956

393

94

1982

1 200

620

501

79

1983

1 245

661

406

178

1984

1 654

844

486

324

1985

1 748

771

605

372

Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1985 getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden in 1 704 (1 629) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1984 um 4,6 % – von Angehörigen der drei westlichen MI Verstöße gegen die StVO der DDR begangen, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 597 (484) – Anstieg um 23,3 % – Frankreichs in 366 (321) – Anstieg um 14,0 % – und der USA in 741 (824) Fällen – Rückgang um 10,1 % – beteiligt waren.

Im gleichen Zeitraum drangen des Weiteren Angehörige der drei westlichen MI unter Missachtung der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 in 33 (17) Fällen rechtswidrig in mit Sperrgebietsschildern gekennzeichnete Gebiete ein, davon

Angehörige der MI der USA

in 20 (13) Fällen

Angehörige der MI Großbritanniens

in 8 (1) Fällen

Angehörige der MI Frankreichs

in 5 (3) Fällen

Während des Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden nach dem MfS vorliegenden Informationen in 6 272 (6 469) Fällen – Rückgang um 3,0 % – Feststellungen über das Vorbeifahren und Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen getroffen.

Insgesamt waren daran Angehörige der MI Großbritanniens in 2 678 (2 712), der USA in 2 200 (2 327) und Frankreichs in 1 394 (1 430) Fällen beteiligt.

In diesem Zusammenhang wurden durch die Angehörigen dar MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs – wie bereits in den Vorjahren – mit unterschiedlicher Intensität Beobachtungshandlungen durchgeführt sowie Aufzeichnungen, Film- und Fotoaufnahmen getätigt, darunter u. a. an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

2 538 (2 535)

40,5

Objekten der GSSD

1 655 (1 642)

26,4

Objekten der Grenztruppen der DDR

560 (577)

8,9

Objekten der NVA

301 (302)

4,8

Objekten des MdI

211 (306)

3,4

Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bildeten Objekte und Einrichtungen in Berlin-Rahnsdorf und Berlin-Karlshorst.

Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1985 in

288 (701) Fällen

bis zwei Stunden

837 (828) Fällen

von zwei bis vier Stunden

655 (522) Fällen

über vier Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Es zeigt sich insgesamt eine weitere Fortsetzung der Tendenz einer zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten, an der die drei westlichen MI in unterschiedlichem Umfang beteiligt sind.

Hierzu folgende Übersicht:

Militärinspektion

bis zwei Stunden

Fälle

zwei bis vier Stunden

Fälle

über vier Stunden

Fälle

der USA

231 (607)

311 (208)

103 (35)

Großbritanniens

29 (35)

128 (166)

446 (410)

Frankreichs

28 (59)

398 (454)

106 (77)

Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt im Jahre 1985 ca. 6 960 Stunden gegenüber ca. 6 511 Stunden im Jahre 1984. Das entspricht einer Steigerung um 449 Stunden bzw. um 6,9 %, obwohl gleichzeitig eine Reduzierung des personellen (-13,8 %) und Kfz-technischen Einsatzes (-13,2 %) seitens der drei westlichen MI insgesamt erfolgte. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer pro Aufklärungsfahrzeug betrug 1985 3,9 Stunden (1984: 3,2).

Anlage 2 zur Information Nr. 81/86

Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Fahrzeuges der in Westberlin stationierten Militärinspektion der USA

Nur zur persönlichen Information!

Am 10. Oktober 1985, 7.35 Uhr, fuhr in Berlin-Köpenick, Lindenstraße 42, der Lkw der GSSD, Kennzeichen 12–21 AN (kyrillische Buchstaben) besetzt mit ca. 30 uniformierten GSSD-Angehörigen aus einer Kolonne von sechs Lkw der GSSD aus ungeklärter Ursache auf das Fahrzeug der MI der USA, BC – 104, Typ Audi (zwei Insassen) auf.

Personen wurden dabei nicht verletzt. Es entstand Sachschaden am Heckteil des MI-Fahrzeuges.

Insassen des am Unfallort anwesenden Fahrzeuges der MI der USA, BC – 105, fertigten Fotoaufnahmen von den Unfallfahrzeugen. Um 7.50 Uhr verließen alle beteiligten Fahrzeuge noch vor Eintreffen der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei und der Vertreter der Kommandantur der GSSD den Unfallort.

Um 8.20 Uhr erfolgte die Ausreise der beiden genannten Fahrzeuge der MI der USA nach Westberlin.

Anlage 3 zur Information Nr. 81/86

Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA und Großbritanniens

Am 22. November 1985, 13.10 Uhr, verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens in Berlin-Mitte, Mühlendamm/Breite Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des Reisebusses der britischen Armee, Kennzeichen 29 XB 85, Typ M.A.N. (20 Insassen), befuhr die linke Fahrspur des Mühlendamm in Richtung Leipziger Straße. Infolge Nichtbeachtung der Fahrbahnverhältnisse (Schneematsch) stieß er an oben genannter Kreuzung gegen einen vor ihm befindlichen Pkw, Typ Trabant aus dem Bezirk Frankfurt/Oder und drückte diesen gegen einen weiteren rechts daneben befindlichen Pkw, Typ Trabant aus dem Bezirk Neubrandenburg.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2 000 Mark an den beteiligten Fahrzeugen, davon ca. 50,00 Mark am britischen Reisebus.

Eine Legitimation der britischen Militärangehörigen erfolgte nicht. Der Unfall wurde von 13.20 Uhr bis 14.30 Uhr durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei ohne Vorkommnisse in Gegenwart des Unfallverursachers sowie (ab 14.00 Uhr) zweier Angehöriger der britischen Militärpolizei, die mit dem VW-Kleinbus, Kennzeichen 29 XC 05, an der Unfallstelle erschienen waren, aufgenommen.

Am 23. November 1985, 14.15 Uhr, verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Mitte, Karl-Marx-Allee, Nähe Haus des Lehrers, mit dem Privatfahrzeug der USA, Kennzeichen [Kennzeichen] (zwei männliche Uniformierte, zwei Zivilistinnen, ein Kind), Typ Ford Escort, schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der Angehörige der USA-Armee beachtete beim Verlassen des Parkplatzes auf dem Mittelstreifen der Karl-Marx-Allee nicht die Vorfahrt eines in Richtung Strausberger Platz fahrenden Pkw, Typ Trabant, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, und streifte diesen seitlich.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand geringfügiger auf beide Fahrzeuge verteilter Sachschaden in Höhe von ca. 50,00 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 30. November 1985, 10.40 Uhr, verursachte der Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens [Name], [Tag, Monat] 1963, ID-Karte-Nr. [Ausweisnummer], ausgestellt 24.9.1985, in Berlin-Prenzlauer Berg, Schönhauser Allee/Wichertstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Name] befuhr mit dem britischen Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Datsun (vier Insassen), die mittlere Fahrspur der Schönhauser Allee in Richtung Stadtzentrum und kollidierte beim verkehrswidrigen Linksabbiegen in die Wichertstraße seitlich mit einem die linke Fahrspur der Schönhauser Allee befahrenden Pkw, Typ Wartburg, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Personen wurden nicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von jeweils ca. 400 Mark.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 7. Dezember 1985, 10.43 Uhr, verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Friedrichshain, Weidenweg/Bersarinplatz, schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Fahrer befuhr mit dem KOM der USA-Armee, Kennzeichen BC – 294, Typ Mercedes (sieben Insassen, davon zwei Zivilistinnen), aus dem Weidenweg kommend den Bersarinplatz, ohne die Vorfahrt eines stadteinwärts den Bersarinplatz befahrenden Pkw, Typ Trabant, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, zu beachten, wodurch es zu einer seitlichen Berührung beider Fahrzeuge kam.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 50,00 Mark am Trabant. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Anlage 4 zur Information Nr. 81/86

Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens

Nur zur persönlichen Information!

Am 28. November 1985, 18.20 Uhr, verursachte ein DDR-Bürger aus der Hauptstadt, Berlin, Fahrer eines Pkw des VEB Energiekombinat Berlin, polizeiliches Kennzeichen [Kennzeichen] in Berlin-Mitte, Alexanderstraße/Schillingstraße, schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der DDR-Kraftfahrer fuhr an genannter Kreuzung infolge Unaufmerksamkeit auf den verkehrsbedingt vor ihm haltenden Privat-Pkw eines britischen Armeeangehörigen, Kennzeichen [Kennzeichen] (vier Insassen), Typ Mazda, auf.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 800 Mark, davon lediglich ca. 20,00 Mark am britischen Pkw. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Anlage 5 zur Information Nr. 81/86

Feststellungen zur Ausfuhr wertintensiver Industriewaren durch Angehörige der drei westlichen Besatzungsmächte (mit Privatfahrzeugen bzw. als Fußgänger) im kontrollfreien Reiseverkehr nach Westberlin im Zeitraum vom 2. Dezember 1984 bis 21. Dezember 1985

Im genannten Zeitraum konnten zuständige Organe der DDR in 1 624 Fällen Feststellungen zur Ausfuhr wertintensiver Industriewaren durch Angehörige der drei westlichen Besatzungsmächte im kontrollbefreiten Verkehr nach Westberlin treffen.

An diesen Fällen sind Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen

  • der USA mit 973 Privat-Kfz/54 als Fußgänger,

  • Großbritanniens mit 297 Privat-Kfz,

  • Frankreichs mit 300 Privat-Kfz

beteiligt.

Am Häufigsten gelangten nachstehende Artikel/Warenarten zur Ausfuhr:

  • Federbetten, Stepp- und Wolldecken, Bettwäsche in 1812 Fällen

  • Spielwaren und Sportartikel in 1200 Fällen,

  • Kristall- und Glaswaren in 858 Fällen,

  • Schuhe, Textilien und Teppiche in 721 Fällen,

  • Porzellanwaren in 276 Fällen.

Ein großer Teil ausgeführter waren konnte nicht erfasst bzw. aufgrund der Verpackung nicht identifiziert werden.

Lebens- und Genussmittel konnten nur in geringen Mengen festgestellt werden.

Anlage 6 zur Information Nr. 81/86

Zusammenfassende Einschätzung der Schwerpunkte der Aufklärungsaktivitäten und der Vorgehensweise der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, für das 2. Halbjahr 1985

1. Im Berichtszeitraum standen, wie bereits im 1. Halbjahr 1985, militärische Objekte der bewaffneten Organe der DDR, vor allem des MfS sowie Objekte der GSSD im Gebiet Berlin-Karlshorst im Mittelpunkt – der Aufklärungstätigkeit der Angehörigen der drei westlichen MI. An diesen Objekten wurden von den MI-Angehörigen wiederum zahlreiche aktive Aufklärungshandlungen realisiert.

Damit im Zusammenhang begingen die MI-Angehörigen mit ihren Fahrzeugen wiederum zahlreiche Verstöße gegen die StVO der DDR, insbesondere durch das Befahren gesperrter Straßen und Wege sowie Halten im Halteverbot. Fahrzeuge der bewaffneten Organe der DDR und der GSSD bildeten, wie im 1. Halbjahr 1985, einen weiteren Schwerpunkt der Aufklärungstätigkeit der drei westlichen MI. Zugenommen haben im Berichtszeitraum die provokatorischen Vorbeifahrten am zentralen Dienstobjekt des MfS in Berlin-Lichtenberg, Ruschestraße durch Fahrzeuge aller drei westlichen MI, wobei permanent Verkehrszeichen der StVO der DDR sowie Weisungen der Verkehrsposten in grober Weise missachtet wurden.

Während der Vorbeifahrten am Objekt brachten die MI-Angehörigen sehr häufig Foto- und Videotechnik zum Einsatz.

Angehörige der MI Großbritanniens hielten sich zu Fuß im vorgenannten Bereich auf.

Im Berichtszeitraum wurde weiter festgestellt, dass Fahrzeuge der drei westlichen MI öfter unmittelbar vor den Einfahrten von Objekten des MfS anhielten. Möglicherweise sollten damit das Verhalten der Sicherungskräfte an den einzelnen Objekten getestet sowie Erkenntnisse zum Sicherungsregime der MfS-Objekte gewonnen werden.

2. Zu den einzelnen MI ist einzuschätzen:

MI der USA

Im Mittelpunkt der Aufklärungstätigkeit der Angehörigen der MI der USA standen die Objekte des WR des MfS bzw. der Grenztruppen der DDR in Berlin-Rahnsdorf, das Objekt des MfS in Berlin-Friedrichsfelde, Straße der Befreiung und Straße Am Tierpark sowie Objekte der GSSD im Gebiet Berlin-Karlshorst.

Es kann eingeschätzt werden, dass Angehörige der MI der USA keine bestimmten Fahrtrouten benutzten, sondern gezielt zu den unterschiedlichsten Zeiten Objekte der bewaffneten Organe der DDR, Objekte der GSSD und andere bedeutsame Objekte anfuhren, diese aufklärten und danach wieder ausreisten.

Von März 1985 bis April 1985 vollzog sich ein Austausch der ständigen Aufklärungskräfte der MI der USA. Danach kristallisierten sich drei USA-MI-Angehörige besonders heraus. Einer ist ständig als Fahrer von Führungsfahrzeugen, der andere als Fahrer von Sicherungsfahrzeugen im Einsatz. Der erstgenannte MI-Angehörige reagiert aggressiv und leicht reizbar auf alle Situationen im Straßenverkehr, besonders bei der Vorbereitung bzw. Durchführung von aktiven Aufklärungshandlungen. Die risikovolle Fahrweise des zweitgenannten MI-Angehörigen ergab sich aus seinem Bestreben, dem Führungsfahrzeug ständig zu folgen.

Der dritte MI-Angehörige wurde häufig als Beifahrer im Führungsfahrzeug festgestellt. Bei Aufklärungshandlungen brachte er verschiedene Fototechnik zum Einsatz, wie Fotoapparate Nikon, Canon mit Teleobjektiven (Motoraufzug), Videotechnik 8 mm, Kleinstbildkameras, Kleinsttonbandgeräte.

In bestimmten Situationen (z. B. Verkehrsunfall am 12.07.1985) führte er das Kommando und trat auch bei Absprachen zwischen den Fahrzeugbesatzungen in Erscheinung.

Die Identifizierung der vorgenannten MI-Angehörigen der USA ist noch nicht abgeschlossen.

Ab 14.11.1985 wurden die bisher eingesetzten Kfz-Typen Opel und Audi durch den Typ Ford Scorpio ersetzt. Die Kennzeichen der Fahrzeuge blieben unverändert. Die neuen Fahrzeuge sind olivgrün, haben ein Schiebedach, Stabantennen und neue Türnummern.

BC – 102

IB 50 01 86

BC – 103

IB 50 02 86

BC – 104

IB 50 03 86

BC – 105

IB 50 04 86

Die Besatzungen der MI-Kfz setzten sich aus zwei bis drei Uniformierten zusammen. Zugenommen haben solche Verstöße gegen die StVO wie

  • Missachtung von Gebots- und Verbotsschildern;

  • Überqueren von Kreuzungen bei auf »gelb« bzw. »rot« geschalteten Lichtsignalanlagen;

  • gefährliches Überholen bei Gegenverkehr;

  • Nichteinhalten der Fahrspur;

  • Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit,

wobei der Gefährdungsgrad anderer Verkehrsteilnehmer noch zusätzlich durch die Doppelbegehung der Verkehrsdelikte durch jeweils beide Aufklärungsfahrzeuge potenziert wird. Nur durch die Rücksichtnahme dieser Verkehrsteilnehmer konnte Personen- oder Sachschaden bisher vermieden werden.

Mit dem Einsatz der neuen Pkw-Typen wurde durch die Angehörigen der USA-MI verstärkt Videotechnik zum Einsatz gebracht. Die Aufzeichnungen erfolgten meist durch die geschlossenen Scheiben während der Fahrt bzw. durch das geöffnete Schiebedach im Stand. Die Tendenz der Videoaufzeichnungen setzte sich seit der Ehrenparade der NVA kontinuierlich fort und ist zum bestimmenden Element der Aufklärungstätigkeit geworden. Alle interessierenden Objekte und Bewegungen wurden in längeren Passagen aufgezeichnet. Von bestimmten Objekten und Geländeabschnitten wurden mehrfach Gesamtübersichten angefertigt.

Die Tendenz der Doppeleinreisen von Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA hat sich im Berichtszeitraum fortgesetzt. Es wurde wiederum eine Arbeitsteilung zwischen den Fahrzeugbesatzungen sichtbar. Die Besatzungen der Führungsfahrzeuge tätigten vorwiegend die aktiven Aufklärungshandlungen, während die Besatzungen der zweiten Kfz hauptsächlich Sicherungsaufgaben für die Handlungen der Führungsfahrzeuge realisierten (z. B. Fotografieren des Personen- und Fahrzeugverkehrs, Querstellen über Straßen und Wege).

MI Großbritanniens

Die Hauptaktivitäten gingen im Berichtszeitraum wieder von Fahrzeugen aus, die mit Spezialisten besetzt waren. Diese Kfz fuhren zielgerichtet zu den Schwerpunkten ihrer Aufklärungstätigkeit. Die MI-Angehörigen gingen bei der Realisierung ihrer Aufklärungshandlungen sehr vorsichtig zu werke und brachen diese bei Erscheinen fremder Personen sofort ab bzw. begaben sich zurück zu ihren Fahrzeugen.

Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit waren:

  • Objekte des MfS und der Grenztruppen der DDR in Berlin-Rahnsdorf

  • Objekte der GSSD im Gebiet Berlin-Karlshorst

  • NVA-Objekt Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße

  • Anlagen der Deutschen Reichsbahn, besonders der Verladebahnhof Pankow und der Rangierbahnhof Wuhlheide.

  • Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Hauptstadt.

Die MI-Angehörigen fertigten sowohl Übersichts- als auch Detailaufnahmen von den Angriffsobjekten an. Bei Aufklärungshandlungen auf dem Gelände der DR wurden oft die Begleitscheine interessierender Güterwagen entwendet.

Fühlten sich die MI-Angehörigen unbeobachtet, kletterten sie auch auf die Waggons (meist nur bei Militärtechnik) und versuchten in das Innere der Technik zu gelangen oder leicht demontierbare Teile zu entfernen.

Bei Baumaßnahmen, wie z. B. in Arkenberge wurde festgestellt, dass die MI-Angehörigen Vermessungsarbeiten nachvollzogen. Von den verschiedenen Baustellen wurden außerdem Übersichtsaufnahmen angefertigt.

Der seit Längerem bekannte identifizierte Angehörige der britischen MI trat auch wieder im 2. Halbjahr 1985 aktiv in Erscheinung.

Besonders im Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung der Ehrenparade der NVA kam seine dominierende Stellung wieder klar zum Ausdruck. Er trat an allen Schwerpunkten in Erscheinung, leitete mehrere britische MI-Angehörige an und ließ sich bei seinen Aufklärungshandlungen absichern.

Bei seinen Aufklärungsfahrten wurden von ihm oder anderen Insassen seines Fahrzeuges aktive Aufklärungshandlungen vor allem an MfS-Objekten in Berlin-Lichtenberg, im Gebiet Karlshorst und in Berlin-Pankow durchgeführt. Dabei sicherten sie sich intensiv ab.

Ein anderer britischer MI-Angehöriger fiel im Berichtszeitraum durch die Realisierung aktiver Aufklärungshandlungen besonders an Objekten der GSSD in Berlin-Karlshorst, am Objekt der NVA in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße sowie am Rangierbahnhof Wuhlheide auf. Im Zeitraum der Ehrenparade der NVA setzte er meist Videotechnik zur Aufklärung ein. Auch bei diesem MI-Angehörigen war charakteristisch, dass er sich bei seinen aktiven Aufklärungshandlungen stark kontrollierte. An seiner Identifizierung wird gearbeitet.

Ein weiterer Angehöriger der MI Großbritanniens tätigte Aufklärungshandlungen in den Gebieten Berlin-Karlshorst, Berlin-Rahnsdorf und Berlin-Pankow. 1985 wurde er erstmalig auch bei der Ehrenparade der NVA aktiv, wo er Fototechnik einsetzte. Im Gegensatz zu den beiden vorgenannten britischen MI-Angehörigen wurden bei ihm keine besonderen Kontrollmaßnahmen festgestellt. Er ließ sich bei seinen aktiven Aufklärungshandlungen nicht von Fremdpersonen stören. An seiner Identifizierung wird ebenfalls gearbeitet.

MI-Fahrzeuge ohne Spezialisten absolvierten ihre Aufklärungsfahrten meist ohne besondere Aktivitäten zu entwickeln. Ihre Fahrtroute verlief häufig über Pankow, Karlshorst, Rahnsdorf, Karlshorst und wieder in Richtung Zentrum. An bekannten Haltepunkten wie z. B. Museum des Sieges und Ortsausgang Rahnsdorf hielten diese Fahrzeuge öfter längere Zeit.

Von der MI Großbritanniens wurden vorwiegend nachgenannte Fahrzeuge für Aufklärungsfahrten auf dem Gebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin, eingesetzt: 24 XH 83 (Opel Senator), 44 XB 90 (Range Rover), 46 XB 33 (Range Rover), 61 XB 47 (Range Rover).

Einreisetätigkeit und Aufenthaltsdauer der britischen MI-Fahrzeuge haben weiter zugenommen.

MI Frankreichs

Bei den aktiven Aufklärungshandlungen sind die MI-Angehörigen zurückhaltender geworden. Sie handelten oft nur aus den Fahrzeugen heraus und verließen diese nur noch selten. Neben dem bereits aus dem 1. Halbjahr 1985 bekannten MI-Angehörigen kristallisierte sich ein anderer MI-Angehöriger heraus, der mit ihm zusammen als Beifahrer den größten Teil aller Aufklärungsfahrten bestritt. Diese Fahrten begannen meist über die Stralauer Allee, Am Treptower Park zum Groß-Berliner Damm und von dort aus über Edisonstraße zum Privatweg I, danach weiter nach Karlshorst, wo alle Objekte der GSSD und der bewaffneten Organe der DDR abgefahren wurden.

Anschließend erfolgten Fahrten nach Rahnsdorf, wo die Straßen um die Objekte der Grenztruppen der DDR und des MfS abgefahren wurden. Bei der Rückfahrt wurde meist noch einmal Berlin-Karlshorst durchquert und danach die Fahrt in die Nordbezirke der DDR-Hauptstadt fortgesetzt.

Ein anderer französischer MI-Angehöriger setzte bei seinen Teilnahmen an Aufklärungsfahrten (einschließlich bei der Aufklärung der Ehrenparade der NVA) in erster Linie Videotechnik ein. Beide zuletzt genannten französischen MI-Angehörigen wurden identifiziert.

Bei den von diesem Personenkreis benutzten Pkw handelt es sich um: 6851 – 1862 (Opel), 691 – 0059 (Range Rover), 691 – 0061 (Range Rover).

Die Besatzungen der französischen MI-Fahrzeuge bestanden aus drei bis vier Uniformierten. Die Beifahrer waren Offiziere oder Adjutanten und arbeiteten ständig mit Stadtplänen, die im Fond sitzenden MI-Angehörigen mit Aufzeichnungsmaterial. Es wurde wiederum ein ständiger Wechsel dieser Fahrzeugbesatzungen festgestellt.

Sie verhielten sich ruhig und achteten aufmerksam auf ihre Umgebung.

Die Fahrgeschwindigkeit lag zwischen 30 bis 40 km/h. Großes Interesse für alle Fahrzeuge mit militärischem Charakter wurde erneut festgestellt. Insgesamt muss eingeschätzt werden, dass die Einreisen in Zivil stark zurückgegangen sind und sich in der Regel nur noch auf gesellschaftliche und politische Höhepunkte (Kranzniederlegungen, Ehrenparade der NVA) beschränken.

Im Berichtszeitraum traten drei bekannte französische MI-Angehörige nicht mehr in Erscheinung, an ihrer Stelle reisten andere MI-Angehörige ein.

Verkehrszeichen wurden in den Schwerpunktgebieten wie z. B. Berlin-Karlshorst und Berlin-Rahnsdorf weiter missachtet.

Die MI Frankreichs setzte zur Realisierung ihrer Aufklärungsfahrten auf dem Gebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin, Pkw vom Typ Opel Kadett und Range Rover ein. Folgende Kennzeichen gelangten überwiegend zum Einsatz: 661 – 2638 (Opel), 661 – 2627 (Opel), 691 – 0053 (Opel), 6801 – 1247 (Opel), 6811 – 0360 (Opel), 6851 – 1854 (Opel), 6851 – 1862 (Opel), 691 – 0059 (Range Rover), 691 – 0061 (Range Rover).

Der Hauptschwerpunkt der Einreisezeiten veränderte sich auf 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

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    19. Februar 1986
    Information Nr. 84/86 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 10. Februar 1986 bis 16. Februar 1986

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    [ohne Datum]
    Hinweis zu geplanten Aktivitäten feindlicher Kräfte im Zusammenhang mit dem Besuch des Mitgliedes des Politbüros des ZK der SED und Präsidenten der Volkskammer der DDR, Genossen Horst Sindermann, in der BRD vom 19. bis 22. Februar 1986 [K 1/161]